Hallo,
ich habe eine Mitarbeiterin mit festem Gehalt (4050 €), einer 4-Tage-Woche mit jeweils unterschiedlicher Arbeitszeit. Sie war zwei Tage in einem Monat kindkrank. Die Auswertung 133 weist mir für einen Tag brutto 135 € aus, netto jedoch nur 16,05 € und für den anderen Tag brutto 135 € und netto 40,22 €.
Woher kommt diese Differenz und die augenscheinlich zu niedrigen Brutto- und Netto-Werte?
Wo kann hier der Fehler liegen?
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ist die Mitarbeiterin eventuell als Stundenlöhner geschlüsselt?
Guten Morgen!
Das ausgefallene Brutto-Entgelt stimmt ja. 4050,00€ / 30 Kalendertage = 135,00€ Brutto pro Kalendertag.
Woher diese sehr ungewöhnlichen Netto-Beträge kommen, das erschließt sich mir nicht.
Hallo,
der Gedanke war gut... allerdings ist sie als Gehaltsempfänger hinterlegt ... die Suche geht also weiter ...
Trotzdem lieben Dank !
Könnten Sie denn mal eine normale Lohnabrechnung hochladen? Natürlich ohne ihre personenbezogenen Daten 😉
Weist denn nur die EEL-Meldung die geringen netto-Beträge aus oder auch die "normale" Brutto-Netto-Abrechnung?
Hallo Jena,
auf der normalen Brutto-Netto-Abrechnung ist lediglich das feste Gehalt um den Bruttowert 135 € pro Kindkranktag gekürzt - eine Ausweisung, wieviel Kinderkrankengeld netto das ist, erscheint dort nicht.
VG
Das lässt sich doch aber bei Gehaltsempfängern leicht errechnen. Sollte doch die Differenz des Auszahlbetrages zwischen laufenden Monat und z.B. Vormonat sein.
Hallo,
mal unter SV ->allgemeine SV-Daten -> Reiter: AU-Bescheinigung/Entgeltersatzleistungen geschaut (bzw. gab es eine Fehlermeldung in diese Richtung?) ob da bei Angaben zur Durchschnittsberechnung etwas steht?
Hallo,
dort hatte ich auch schon geschaut - nichts Auffälliges.
Könnte es vielleicht damit zusammenhängen, dass die Mitarbeiterin freiwillig gesetzlich versichert ist und statt in die Rentenversicherung in ein Versorgungswerk einzahlt?
Hallo,
um die Berechnung des Systems besser nachvollziehen zu können, müssen die von Ihnen erfassten Stammdaten geprüft werden.
Wenden Sie sich dafür bitte über einen unserer weiteren Servicekanäle an uns.