Hallo,
wir arbeiten mit Lodas und haben unseren Mandanten an eine andere Kanzlei mit einem Fremdsystem abgegeben.
Die Abmeldung in Lodas und Erstellung einer ila. Datei ^des letzten Monats und Daten DVD hat soweit gut funktioniert.
Der neue Steuerberater benötigt aber noch die Vortragswerte für die LST Anmeldung der Mitarbeiter.
In der Anleitung steht nur: "Bei einem unterjährigen Mandantenübertrag sind die Lohnkontowerte von der nachfolgenden Abrechnungsstelle vorzutragen."
Wie komme ich da an die Zahlen ran um diese dem neuen Steuerberater zu übermitteln?
Viele Grüße
Claudia
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
hierzu müssen Sie die Lohnkonten einmalig über einen Auswertungsabruf gesondert anfordern (da diese normalerweise ja nur bei Austritt oder mit der Dezember-Auswertung erstellt werden).
Und diese Daten können Sie dann dem neuen Berater auch als .ila-Datei senden.
Sie sollten aber auch klären, ob der Abruf einer Lohn-Archiv-DVD notwendig ist, damit alle Daten für eine Prüfung auch tatsächlich vorliegen, bevor Sie die Daten bei sich löschen (lassen).
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Uwe,
eine Archiv DVD habe ich bestellt.
Die temporäre Auswertung funktioniert irgendwie nicht. Wahrscheinlich mache ich was falsch.
Es müsste die ja die Auswertung 20 sein. Aber da kommt keine Auswertung an. Rückübertragung RZ ist eingestellt.
Hast du hier noch ein Tip für mich?
Viele Grüße
Claudia
Hallo Claudia,
20 ist die Steuerbescheinigungen. Diese wird bei einem StB-Wechsel nicht erstellt.
Benötigt wird die Auswertung 50 - Lohnkonto.
Viele Grüße
Uwe
Hallo Uwe,
da war ich wohl auf dem Holzweg. Vielen Dank für deine Hilfe. Jetzt hat es gepasst.
Viele Grüße
Claudia
Hallo!
ich habe einen Mandantenabgang zum 01.10.2022, die Abrechnungen werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr über DATEV abgerechnet (Fremdsystem).
Der Mandant möchte eine Lohnsteuerbescheinigung bis 30.09.
Meines Wissens muss er hier die Vortragswerte erfassen und es wird eine Jahreslohnsteuerbescheinigung erstellt. Außer ich setzte bei allen Mitarbeitern ein Austrittsdatum.
Gibt es einen anderen Weg?
Wenn der Mandant eine Lohnsteuerbescheinigung zum 30.09.22 haben möchte, geht es meines Erachtens nur über eine Abmeldung der Mitarbeiter zum 30.09.22. Ansonsten müssen die Vortragswerte beim neuen Berater vorgetragen werden und damit würde eine Jahreslohnsteuerbescheinigung bis z.B. 31.12.22 oder Austritt erstellt.
Ebenso müssten auch die Vortragswerte für die BG, also die Meldung 92 beachtet werden. Da die Meldungen Jahresmeldungen sind und auch für ausgetretene Arbeitnehmer vom 01.01.-31.12 ( unabhängig vom Beschäftigungszeitraum) zu melden sind (hier geht es nicht um den Teillohnnachweis an die BG). Aber das wäre ja in dem Fall das Problem des neuen Beraters.😁