Wir sind aufgefordert die euBP mit Fibu für die Jahre 2019-2013 abzugeben.
Nun ist in der Fibu das Wirtschaftsjahr 2013 noch nicht abgeschlossen.
ist das ein Problem, muss ich was besonderes beachten?
Und ist es ein Problem wenn in einem Personalstamm mehrer Beschäftigungszeiträume vorhanden sind?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@FINDUS100 schrieb:Nun ist in der Fibu das Wirtschaftsjahr 2013 noch nicht abgeschlossen.
Da habe ich mal eine Frage... 😄
Nein, es ist kein Problem, dass der Jahresabschluss (um den geht es bestimmt) 2023 (richtiges Jahr) noch nicht gemacht wurde.
Sie haben eine SV-Prüfung der Rentenversicherung. Die wollen da nur bestimmte Konten sehen ob da gewisse Buchungen da sind.
@FINDUS100 schrieb:Und ist es ein Problem wenn in einem Personalstamm mehrer Beschäftigungszeiträume vorhanden sind?
DATEV behauptet ja (lässt aber es aber trotzdem zu), andere Nutzer meinten aber, zumindest zwei Zeiträume wären kein Problem gewesen.
vielen Dank und weiß jemand was zu dem Thema mit den mehrerern Beschäftigungszeiträumen in einem Personalstamm, weil da steht im Dokument 1070888 zum Thema Mandantenübertrag was. Einen Mandantenübertrag haben wir in diesem Zeitraum nicht.
Das Unternehmen / Hotel wurde von uns in 2019 gekauft und eröffnet erst in 2020 und da auch erstmals Personal beschäftigt.
Muss ich dann einen anderen Zeitraum eingeben?
Da haben wir es wieder: Theorie und Praxis. Als die RV noch vor Ort war kannte ich die Prüferin aus meiner vorangegangene Kanzleizeit. Die hatte auch nie ein Problem.
JA 2023 muss nochmal beim StB bis wann fertiggestellt sein? Ist dass eigentlich auch der März des Folgejahres? 😋
@FINDUS100 schrieb:Wir sind aufgefordert die euBP mit Fibu für die Jahre 2019-2013 abzugeben.
Nun ist in der Fibu das Wirtschaftsjahr 2013 noch nicht abgeschlossen.
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Fibu-Bestände müssen nur am PC vorhanden sein, damit die euBP beim Abruf für die DRV richtig läuft.