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eAU unklar

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letzte Antwort am 06.07.2026 12:08:28 von Claudia-
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sne1965
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Hallo,

 

mir ist die nachfolgende eAU unklar:

 

oben steht bei "Übersicht Rückmeldungen ...", dass für den 29.06.26 und 30.06.26 eine AU von der Krankenkasse zurückgemeldet worden ist.

 

Unten bei der Personalnummer steht, dass nur der 30.06.26 als AU gilt.

 

In den Fehlzeiten wurde nur der 30.06.26 eingetragen.

 

Was stimmt nun ?

 

tbehrens
Meister
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Der KK liegt nur eine eAU für den 30.06.2026 vor.

 

Wenn eine Abfrage für den 29.06.2026 gemacht wird, prüft das System bei der KK, ob für diesen Tag bereits eine eAU vorliegt. Falls ja, wird der älteste Zeitraum zurückgemeldet (z. B. AU 25.06.26 - 29.06.26 und neue AU vom 29.06.26 - 02.07.26, Rückmeldung 25.06.26 - 29.06.2026).  Liegt keine eAU vor, wird geprüft ob unmittelbar (ich glaube 3 Tage) nach dieser Zeit eine AU vorliegt, z.B. Abfrage für 29.06.2026, eAU für 30.06.26, Rückmeldung 30.06.26 - 30.06.26). Liegt nichts vor, wird eben "keine eAU vorhanden" zurückgemeldet.

 

Mit der Abfrage für den 29.06.26 wurde eben die nächste eAU für den 30.06.26 zurückgemeldet. 

Die KK erstattet aber auch den 29.06.26, soweit an der U1 teilgenommen wird, also beibehalten.

sne1965
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Danke.

 

Also war der Arbeitnehmer am 29.06.26 AU krank geschrieben, oder nicht ? Das Ganze ist sehr verwirrend gestaltet durch das System. Und wenn ja, warum wird in den Fehlzeiten des Arbeitnehmers der 29.06.26 nicht eingetragen ?

 

Lt. Aussage des Mitarbeiters war er am 30.06.26 beim Arzt. Der Arzt hätte Ihn rückwirkend ab dem 29.06.26 krankgeschrieben.

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tbehrens
Meister
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@sne1965  schrieb:

Also war der Arbeitnehmer am 29.06.26 AU geschrieben, oder nicht ? Das Ganze ist sehr verwirrend gestaltet durch das System. Und wenn ja, warum wird in den Fehlzeiten des Arbeitnehmers der 29.06.26 nicht eingetragen?


Der AN war nicht krankgeschrieben am 29.06.26. Der KK liegt nur eine eAU ab 30.06.26 vor.

Weil für diesen Tag die KK nichts hat. Der Beginn muss selbst eingetragen werden. Lodas ändern ggf. nur das Ende.

 


Lt. Aussage des Mitarbeiters war er am 30.06.26 beim Arzt. Der Arzt hätte Ihn rückwirkend ab dem 29.06.26 krankgeschrieben.

Ein AN erhält immer eine Ausfertigung für sich. Er könnte diesen Ihnen vorlegen, dass er tatsächlich rückwirkend ab 29.06.26 krank geschrieben wurde. Der KK liegt aktuell nur die eAU für den 30.06.26 vor.

Claudia-
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Man sieht es auch besser direkt im Mitarbeiter unter den Rückmeldungen.

(siehe Beispiel)

1.) Festgestellt am ist immer der Tag vom Arztbesuch. In deinem Fall der 30.06.26.

2.) AU seit ist der Tag seit dem eine eAU vorliegt. Hier müsste bei rückwirkender Krankschreibung dann in deinem Fall der 29.06.26 vorliegen. Wenn nicht, dann wurde auch nicht rückwirkend krankgeschrieben.

3.) AU bis ist dann die aktuelle Dauer

 

Claudia_0-1783326108023.png

 

 

rschoepe
Experte
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@sne1965  schrieb:

Lt. Aussage des Mitarbeiters war er am 30.06.26 beim Arzt. Der Arzt hätte Ihn rückwirkend ab dem 29.06.26 krankgeschrieben.


Anscheinend dann nicht. Ob es sich für den AN lohnt nochmal in der Praxis aufzuschlagen und die Korrektur der AU zu verlangen, muss er wissen. (Die tolle neue Regelung, dass es die AU ab dem ersten Arbeitstag braucht, gilt ja noch nicht. Ich wäre auch nicht überrascht, wenn die Union sie nur rein genommen hat, damit man sie im Bundestag dann zu Gunsten anderer Forderungen wieder "opfern" kann.)

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tbehrens
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@rschoepe  schrieb:

Ob es sich für den AN lohnt nochmal in der Praxis aufzuschlagen und die Korrektur der AU zu verlangen, muss er wissen. (Die tolle neue Regelung, dass es die AU ab dem ersten Arbeitstag braucht, gilt ja noch nicht. Ich wäre auch nicht überrascht, wenn die Union sie nur rein genommen hat, damit man sie im Bundestag dann zu Gunsten anderer Forderungen wieder "opfern" kann.)

Einfach 29.06.26 bis 30.06.26 in die Fehlzeit erfassen. Die KK erstattet automatisch auch den 29.06.26 mit. Eine Änderung wäre nur bei Vorlage ab dem 1. Tag vorzunehmen.

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sne1965
Einsteiger
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Danke,

 

der Übersicht entnehme ich, dass der Mitarbeiter nicht am 30.06.26, sondern erst am 02.07.26 beim Arzt war. Richtig?

 

sne1965_0-1783328460702.png

 

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sne1965
Einsteiger
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Danke. Bei uns muss die AU ab dem ersten Tag vorgelegt werden. Somit wird der 29.06.26 als Fehlzeit eingetragen. U1 haben wir nicht.

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lpapp
Einsteiger
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Ja, er war erst am 02.07.2026 beim Arzt und wurde lediglich für einen Tag, nämlich den 30.06.2026, krankgeschrieben.

Claudia-
Erfahrener
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Völlig korrekt. Er war erst am 02.07.26 beim Arzt. Und Ärzte dürfen auch nur maximal 3 Tage rückwirkend krankschreiben. Da hat der Mitarbeiter wohl geschwindelt und gehofft er kommt damit durch. 😉

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letzte Antwort am 06.07.2026 12:08:28 von Claudia-
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