Hallo, muss bei einem Mandanten ohne U1-Pflicht, die AU muss erst am 4. Tag vorgelegt werden, eine Abfrage für die Mitarbeiter ausgeführt werden, welche nur einen Tag krank sind?
Dann liegt ja bei der Krankenkasse keine Bescheinigung vor.
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
das wäre in dem konkreten Fall meiner persönlichen Meinung nach relativ sinnfrei.
Wenn der AG schon so viel Vertrauen in seine Mitarbeitenden hat für drei Tage keine AUB zu verlangen.
Anbei noch eine FAQ der Arbeitgeberverbände zu dem Thema, siehe u.a. Frage 3.
Gruß, Volker
Wenn in LuG hinterlegt ist, dass die AU erst ab dem 4. Tag vorgelegt werden muss, wird diese Abfrage von DATEV gar nicht erst an die Krankenkasse übermittelt, da in dem Fall die Abfrage erst am 4. Tag der AU zulässig ist.
Danke für den Link. Da steht auch entgegen des Datev Mitteilungen korrekt, dass der Start auf dem 1.1.2023 verschoben wurde,
was bei der Datev nicht aktualisiert wurde (trotz Stand 12/2022 Auflage 2023):
Da hat sich die Datev nicht mit Ruhm bekleckert...
@0815-02 schrieb:Hallo, muss bei einem Mandanten ohne U1-Pflicht, die AU muss erst am 4. Tag vorgelegt werden, eine Abfrage für die Mitarbeiter ausgeführt werden, welche nur einen Tag krank sind?
Dann liegt ja bei der Krankenkasse keine Bescheinigung vor.
Vielen Dank für die Rückmeldungen.
Ohne U1 trage ich keine einzige Krankenzeit ein. (Thema Arbeitgeberpflichten und langfristige Erkrankungen mal ausgenommen (z.B. K6 ab 43. Tag) ).