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eAU bei Arbeitsunfähigkeit größer 42 Tage

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letzte Antwort am 24.04.2023 14:21:26 von jena
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Jasmina25
Fortgeschrittener
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Hallo,

Wie ist denn der Prozess bei Arbeitsunfähigkeitenzeiten über den 42. AU Tag? 

 

Viele Grüße Jasmina Reichert

vw
Erfahrener
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@Jasmina25  schrieb:

Hallo,

Wie ist denn der Prozess bei Arbeitsunfähigkeitenzeiten über den 42. AU Tag? 

 

Viele Grüße Jasmina Reichert


Guten Morgen,

ist nicht vorgesehen. Siehe hier (viertletzte Frage):

 

https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/entgeltfortzahlung-und-ausgleichsverfahren/elektronische-au-bescheinigung/elektronische-au-bescheinigung/

 

Gruß und schönen Restsonntag noch, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
Uwe_Lutz
Überflieger
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Sie können aber bei der Krankenkasse eine Rückmeldung für das Ende der Entgeltersatzleistung anfordern. Siehe Abschnitt 4.11 in Entgeltersatzleistungen (EEL) - Entgeltbescheinigung elektronisch übermitteln - DATEV Hilfe-Center

 

Sie erhalten dann eine Rückmeldung mit der Dauer der Entgeltersatzleistung, sobald diese beendet wurde. Solange die nicht kommt, läuft die Unterbrechung weiter.

Jasmina25
Fortgeschrittener
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459 Mal angesehen

Hallo Herr Lutz! 

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich denke dass wird die sichere Bearbeitung sein. 

Bei meinem Mandanten wird auch ein Zeiterfasssungssystem eingeführt. Die Entscheidungsträger haben sich für die eAU-Abfrage über das Zeiterfasssungssystem entschieden und eine Schnittstelle an die Payroll. 

 

Jetzt kam die Frage auf mit den Zeiten > 42 Tagen - hier stellt sich das Systemhaus auf den Stand: "Na das ist im Verantwortungsbereich der Payroll" 

 

.... mal sehen wie wir den Prozess gestaltet bekommen. Dann doch lieber alles über die Payroll. 

 

VG und einen entspannten sonnigen Sonntag

Jasmina Reichert

jena
Erfahrener
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Ich habe das Ende der EEL gem. der Anleitung abgefragt. Bekommt man denn für die Durchführung der Abfrage irgendeine Bestätigung? Bisher sehe ich weder in den Auswertungen, noch in der Statusübersicht "Übersicht Rückmeldungen EEL/AAG/eAU" was.

 

Die Antwort der Krankenkasse kommt ja ggf. erst in über einem Jahr.

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Uwe_Lutz
Überflieger
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@jena  schrieb:

Ich habe das Ende der EEL gem. der Anleitung abgefragt. Bekommt man denn für die Durchführung der Abfrage irgendeine Bestätigung? Bisher sehe ich weder in den Auswertungen, noch in der Statusübersicht "Übersicht Rückmeldungen EEL/AAG/eAU" was.

 

Die Antwort der Krankenkasse kommt ja ggf. erst in über einem Jahr.


Nach Verarbeitung der Daten bei der KK erhalten Sie eine Rückmeldung, die dann unter "Ende EEL" ausgewiesen wird, in der der Beginn des Leistungsbezugs angegeben ist.

 

Wenn die Krankenkasse die eigentliche EEL-Meldung noch nicht verarbeitet hat, kann diese Rückmeldung einige Tage dauern...

jena
Erfahrener
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Die Abfrage EEL habe ich außerhalb der Abrechnung gestartet, im Rahmen der Lohnabrechnung dann kommt das entsprechende DÜ-Protokoll üer die Abfrage mit.

 

Ich schaue dann in paar Tagen mal ob schon eine Rückmeldung da ist.

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letzte Antwort am 24.04.2023 14:21:26 von jena
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