Guten Morgen zusammen,
ich habe einen Arbeitnehmer, der seit 14.10.2022 im Krankengeldbezug ist. Dieser lässt sich natürlich immer wieder Folgebescheinigungen ausstellen. Unser Mandant fragt nun, ob es möglich ist, für diese Folgebescheinigungen eAU-Abfragen zu starten.
Wenn ich allerdings neben der Fehlzeit Krankengeld eine AU erfassen möchte, kommt die Meldung, dass dies nicht möglich sei. Wenn ich auf die Fehlzeit Krankengeld eine eAU-Abfrage starte, bekomme ich die Rückmeldung, dass das Enddatum am 28.10.2022 sei. Ab 29.10.2022 gab's dann wohl eine Folgebescheinigung.
Wie können wir, bzw. können wir überhaupt Abfragen für die Folgebescheinigungen während dem Krankengeld durchführen? Wenn nicht, wie sollen wir uns sonst eine Bestätigung einholen, dass der AN wirklich beim Arzt war und weiterhin Krankengeld erhält?
Danke für Ihre Antwort.
Viele Grüße
Badger
Einfachste Möglichkeit ist, die Nutzung von Personaldaten zu aktivieren und die Abfragen dort zu machen.
Wenn man eh plant, dass der Mandant mal Personaldaten nutzen soll, sieht er schon ein paar abgefragte eAUs.
In LODAS oben im Menü: Extras->Einstellungen Mandant->Eingabeverhalten->Personaldaten nutzen
Danach einmal synchronisieren über den Übersichtsbaum links: Datenübernahme->Vorerfassung online/DATEV Personaldaten
Und dann DATEV Personaldaten.
Ansonsten kannst du in der Fehlzeitentabelle einfach den nächsten leeren Eintrag wählen, klickst dann auf eAU und fragst ab.
Ging eben testweise problemlos bei mir.
Das hatte ich bereits probiert, in dem ich eine AU ab 04.07.2023 abgefragt hatte. Und obwohl, wie mir heute Morgen von der IKK Südwest bestätigt würde per Telefon, dort eine AU ab 04.07.2023 vorliegt, hat mir die DATEV gemeldet, dass für diesen Zeitraum KEINE AU vorliegt.
Da kann ja dann irgendwas nicht richtig funktionieren.
DATEV reicht ja nur die Rückmeldungen der KK weiter. Das Problem ist also eher dort im System zu suchen.
Wenn ich den Gesetzestext richtig im Kopf habe, ist eine eAU-Abfrage ab Ende LFZ nicht zulässig. Dies hätte die/der Lohnabrechner/in dem Arbeitgeber direkt sagen müssen.
Guten Morgen!
Die Abfrage von eAUs während Krankengeldbezug kann in Lodas über folgende Auswahl erstellt werden:
-Startleiste Mitarbeiter
-elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
-Abfrage senden / stornieren
Wir haben in diesen Fällen, die automatische Übernahme in die Fehlzeiten deaktiviert.
Und Rückmeldungen laufen problemlos.
@greese schrieb:Wenn ich den Gesetzestext richtig im Kopf habe, ist eine eAU-Abfrage ab Ende LFZ nicht zulässig. Dies hätte die/der Lohnabrechner/in dem Arbeitgeber direkt sagen müssen.
Von nicht zulässig ist in der Verfahrensbeschreibung nicht die Rede. Dort steht:
Sofern der Arbeitnehmer Kranken-, Verletzten- oder Übergangsgeld von einem Sozialversicherungsträger bezieht, ist ein Abruf der elektronischen Arbeitsunfähigkeitszeiten grundsätzlich nicht erforderlich, weil kein Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber mehr besteht. Ist dennoch eine Bestätigung der Dauer der Entgeltersatzleistung und damit das weitere Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber erforderlich, können die ggf. mehrfach erforderlichen Abrufe von eAU während des Entgeltersatzleistungsbezugs vermieden werden, indem das Ende der Entgeltersatzleistung im Datenaustausch Entgeltersatzleistungen (DTA EEL) mit dem Abgabegrund „42 = Anforderung Ende Entgeltersatzleistung“ beim Sozialversicherungsträger abgefordert wird.
Wenn man also die regelmäßigen Abrufe nicht vornehmen will, kann man in LODAS über Mitarbeiter | Anforderung Ende Entgeltersatzleistung die in dem Text angegebene Meldung "42" anfordern. Solange man dann keine Meldung der KK bekommt, kann man davon ausgehen, dass weiterhin Krankengeld gezahlt wird.