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dualer Student 0 Entgelt

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letzte Antwort am 26.08.2022 10:13:31 von jjunker
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kfry
Einsteiger
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Hallo alle zusammen,

 

ich habe einen dualen Studenten mit Null €  Verdienst. Ich habe alles eingerichtet anhand Dok:1070591. Leider scheitere ich jetzt an Punkt 8: "Stammdaten | Entlohnung | Bezüge/Abzüge wählen. Entgelt oder 1% der monatlichen Bezugsgröße erfassen". Ich verstehe nicht, was ich hier erfassen soll. Er hat kein Entgelt. Muss ich dann überhaupt etwas erfassen? Und wie werden die 32,90 € AG-Beitrag angemeldet?

 

Bin für jede Hilfe dankbar!

 

Grüße kf 

TN
Fachmann
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Das scheint mir das fiktive Entgelt für die Unfallversicherung zu sein.

AnfrageausdemLohn
Beginner
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Hallo,

 

in Lodas jedoch wird die monatliche Bezugsgröße in Höhe von 1% (€ 32,90 in 2022) als Bezug erfasst. Basis ist die Stammlohnart 202 Festbezug mtl. Verst., Änderung in der Registerkarte Steuer/SV/UV in der Gruppe Angaben zur Steuer- und SV-Behandlung, Auswahl 29 Bezüge nur sv-pflichtig, kein Gesamtbrutto. Es kommt zu keinem Auszahlungsbetrag, jedoch wird der SV-AG-Anteil berechnet und gemeldet. Vielleicht kann dies eine "Spur" in LuG sein.

 

Viele Grüße

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


duale Studenten unterliegen für die gesamte Dauer des dualen Studiums der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dies gilt sowohl während der Praxisphasen als auch während der Studien- bzw. Vorlesungsphasen.


Wird kein Arbeitsentgelt oder für einzelne Phasen kein Entgelt gezahlt, dann berechnen sich die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung von einem Prozent der monatlichen Bezugsgröße.


Die monatliche Bezugsgröße für die KV, PV, RV und AV beträgt im Jahr 2022 3.290 €. Rechnen Sie daher 32,90 € (1% der mtl. Bezugsgröße) in Lohn und Gehalt mit der Lohnart 3760 oder 4500 über die Erfassung in den Bezügen/Abzügen ab. Prüfen Sie, welche Lohnart bei Ihnen benötigt wird. Die beiden Standardlohnarten unterscheiden sich in der Unfallversicherungspflicht sowie in der Pfändbarkeit.

 

Diese und weitere Informationen finden Sie auch im bereits genannten Dokument Duales Studium: Anleitung für Lohn und Gehalt und im Dokument Studenten / Werkstudenten / duales Studium / Praktikanten.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
jjunker
Experte
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Welcher Duale Student arbeitet bitte unentgeltlich?  🤔 Arbeit für Gegenleistung. War nicht die Frage aber die drängt sich mir gerade so auf.

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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Jasmina25
Fortgeschrittener
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.... soll´s geben 😶

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ivonnez
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Ich habe da eine Rückfrage zur Energiepreispauschale.

 

Laut Programm wird der Duale Student ohne Entgelt mit eingerechnet, weil hier ja die Steuerklasse 1 angegeben wurde aber steht dem Studenten ohne Entgelt dann tatsächlich auch diese Energiepreispauschale zu oder nicht. Hat den Fall schonmal jemand gehabt?

 

MFG 

Ivonne

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo, 


ich kann Ihnen keine rechtliche Auskunft darüber geben, ob ein dualer Student ohne Entgelt Anspruch auf die Energiepreispauschale hat.

 

Kann hierzu jemand aus der Praxis unterstützen?

 

Viele Fragen werden in den FAQs "Energiepreispauschale (EPP)" über die Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) beantwortet. Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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jjunker
Experte
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Besteht ein Angestellten Verhältnis? Wenn Ja dann ja zur EPP oder? Also ich habe nirgends gelesen das ein Entgelt Voraussetzung für die EPP ist. 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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ivonnez
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Es gibt einen Studienvertrag zwischen Hochschule, Student und Firma. Kann man als Arbeitsvertrag verstehen.

 

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jjunker
Experte
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Genau das meine Ich. In dem Vertrag wird geregelt sein in welchem Umfang der Student/Angestellte Arbeitsleistung schuldet. --> Dienstverhältnis --> EPP

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letzte Antwort am 26.08.2022 10:13:31 von jjunker
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