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baulohn geringfügig beschäftigte

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letzte Antwort am 08.12.2023 16:34:02 von Viva-la-Vida
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Janette
Einsteiger
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Ihr Lieben welchen Mitarbeitertyp im Baulohn bei Lohn und Gehalt nehme ich, wenn ich einen Minderjährigen Minijobber habe? (Gewerblich)

DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

 


wenn es sich um einen Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe handelt, hinterlegen Sie unter Stammdaten | Baulohn | Allgemeine Angaben“ die Mitarbeitervariante "Gewerblicher Arbeitnehmer (jugendlich)".


Nähere Informationen dazu können Sie unserem Dokument 9225639 – Neuanlage Mandant / Mitarbeiter – Bauhauptgewerbe entnehmen.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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sarah_walheim
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Hallo Herr Platz,

 

gilt diese Auswahl auch für Minijobber (gewerblich) die beispielsweise im November 2023 in den Betrieb eintreten und im März 2023 bereits 18 Jahre alt geworden sind. Ich habe in diesem Fall als Mitarbeitertyp "Geringfügig Besch." (gewerblich/volljährig) ausgewählt und bekomme eine Fehlermeldung, dass der Urlaub für den Monat 11/2023 nicht berechnet werden kann.

Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Sarah Walheim

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Viva-la-Vida
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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der Mitarbeiter muss zum Beginn des Jahres also zum 01.01. volljährig sein. In Ihrem Fall ist er mit Beginn des Jahres noch nicht volljährig, wird erst im März 2023 volle 18 Jahre alt. 

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sarah_walheim
Beginner
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Nachricht 5 von 6
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Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

 

Hab ich Sie dann richtig verstanden, dass ich dann in meinem Fall zunächst Gewerblicher Arbeitnehmer (jugendlich) auswählen muss bei Anmeldung im November 2023 und ab Januar 2024 dann den Mitarbeitertyp auf Geringfügig Beschäftigt (gewerblich/volljährig) ändere?

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Viva-la-Vida
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Genau so. Sie haben es richtig verstanden. 

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letzte Antwort am 08.12.2023 16:34:02 von Viva-la-Vida
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