Hallo Herr Platz, gilt diese Auswahl auch für Minijobber (gewerblich) die beispielsweise im November 2023 in den Betrieb eintreten und im März 2023 bereits 18 Jahre alt geworden sind. Ich habe in diesem Fall als Mitarbeitertyp "Geringfügig Besch." (gewerblich/volljährig) ausgewählt und bekomme eine Fehlermeldung, dass der Urlaub für den Monat 11/2023 nicht berechnet werden kann. Für eine Rückmeldung wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Sarah Walheim
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