Liebe Community,
aktuell steht eine bKV für alle Mitarbeiter eines Mandanten im Raum.
In voller Höhe arbeitgeberfinanziert --> mtl. Beitrag liegt < € 50,00. Somit wäre meiner Ansicht nach steuer- und sozialversicherungsfrei gewährleistet und nur der Andruck auf der Gehaltsabrechnung müsste erfolgen oder?
Gibt es ansonsten noch Rahmenbedingungen zu beachten?
Bei einer betrieblichen Gruppenunfallversicherung ist es z.B., nach meinem Kenntnisstand, von Bedeutung, dass die Beiträge nur dann abgabenfrei sind, wenn wie oben geschildert der mtl. Beitrag < € 50,00 lautet UND kein Direktanspruch des Arbeitnehmers geltend gemacht werden kann.
Wäre dies bei einer betrieblichen GruppenKV ebenfalls gleich zu handhaben?
Evtl. hat hier jemand Erfahrungswerte?
Vorab vielen Dank für jegliche Unterstützung.
Viele Grüße
Hallo @SJ_2020,
rechtlich können wir Sie leider nicht beraten.
Hat ein Mitglied der Community hierzu Erfahrungen, die an dieser Stelle geteilt werden wollen?
Leider nicht, da hier von einer Pauschalierung gesprochen wurde. Wir jedoch der Meinung sind, da der mtl. Beitrag < € 50,00 ( Sachbezugsfreigrenze ) lautet keine Pauschalierung notwendig ist.
Ist dem nicht so?
Vielen Dank für das Annehmen des Thema´s.
Viele Grüße
Hallo in die Runde,
nach weiteren Recherchen bin ich nach wie vor der Meinung, dass es unter die Sachbezugsfreigrenze fällt und nur der Andruck auf der Gehaltsabrechnung notwendig ist.
Wir werden die SLA 869 und Kontierung 4946 verwenden. Nettoabzug erfolgt mit SLA 9994.
Das zur Info - für den Fall, dass jmd. denselben Sachverhalt haben sollte. Vllt. ist dies eine Unterstützung.
Viele Grüße