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Lodas Pauschalierung bKV-Gruppenvertrag

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letzte Antwort am 25.02.2024 22:50:26 von Steuer-Caro
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Kanzlei-Experte
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Hallo Zusammen,

 

ein Mandant hat eine betriebliche Krankenversicherung als Gruppenvertrag für mehrere Arbeitnehmer, bei der die Beiträge vom Arbeitgeber übernommen werden. 

 

Nun möchten wir die Pauschalierung nach dem vom Finanzamt berechneten Durchschnittssteuersatz abrechnen. Leider finde ich kein Dokument für Lodas, wie die Abrechnung erfolgt bzw. wie ich vorgehen muss.

 

Auch eine Anleitung, wie man bKV mit 20% pauschal über die Nebenbuchführung abrechnen kann, konnte ich nicht finden. Eine Abrechnung über die einzelnen AN ist vom Mandanten nicht erwünscht.

 

Kann hier jemand helfen? Vielen lieben Dank.

tbehrens
Erfahrener
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Ich hatte so ein Fall noch nicht.

 

Würde aber, da keine §37b diese unter Mandantendaten > Steuer > Allgemeine Daten > Nebenbuchführung pauschale Steuern unter "Pauschale Steuer OHNE § 37b EStG - für eigene Mitarbeiter" eintragen.

Kanzlei-Experte
Beginner
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Nachricht 3 von 5
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Herzlichen Dank für Ihren Lösungsvorschlag. So werden wir es machen 🙂

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AliV
Einsteiger
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Hallo,

es gibt Versicherungsanbieter, die vorschlagen, nach § 40 (1) EStG (Durchschnittssteuersatz bei sonstigen Bezügen in größerer Zahl von Fällen) zu nutzen. Hierfür ist ein Antrag beim FA mit Berechnung anhand der individuellen Gegebenheiten des Mandanten notwendig. Dieser Prozentsatz wird dann mit Bescheid festgesetzt. Daher kann es keine LODAS-Hilfe geben. Wie das laufend (jährlich/ halbjährlich) passieren soll, ist mir auch nicht klar.

 

Eine Pauschalierungsmöglichkeit mit 25% nach § 40 (2) EStG gibt es nicht, mit 20% nach § 40b EStG ebenso wenig, da keine alte BAV und keine GUV. Daher ebenso keine Hilfedokumente möglich.

 

Diese Versicherungen behaupten dann noch, das ganze wäre sv-frei nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 SvEV. Die Herleitung, warum es sich nicht um einmalig gezahltes Entgelt handelt, kann ich aber bisher noch nicht nachvollziehen.

 

Steuerlich ist die Vorgehensweise vermutlich erstmal mit überschaubarem Risiko verbunden, da Sie in der Prüfung ggf. von 25% bisher auf 30% nach § 37b EStG rutschen. SV-Rechtlich haben Sie dann aber sofort die Diskussion um die Beitragspflicht.

 

Ich freue mich, wenn jemand mir erklären kann, wann ein steuerlicher sonstiger Bezug in der sv kein einmaliges Entgelt ist, wenn dieser Sachverhalt wiederholt gewährt wird. 

 

VG

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Steuer-Caro
Beginner
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Hallo, wir stehen gerade vor dem gleichen Sachverhalt. Ich überlege, wie ich die pauschale Steuer mit möglichst wenig Aufwand ermitteln kann. Die Arbeinehmer müssen ja nach Steuerklassen eingeteilt werden, vielleicht über DALY möglich. 

 

 

Ich sehe schon auch die sv-Freiheit 23a SGB IV, da der Arbeigeber eine einmalige Zahlung des Beitrags leistet, aber der sonstige Bezug = Versicherungsschutz wird doch monatlich gewährt....

 

Liebe Grüße 

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letzte Antwort am 25.02.2024 22:50:26 von Steuer-Caro
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