abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

bAV pauschalversteuert - steuerfrei

10
letzte Antwort am 18.10.2018 11:07:06 von myview
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
myview
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 11
1939 Mal angesehen

Hallo,

ein Mitarbeiter hat eine Direktversicherung, seit 10/2004.

Jährlich werden 1.752 € im Oktober gezahlt und beim Gehalt umgewandelt.

Nun rechnen wir dieses zum ersten Mal mit LODAS ab.

Ich habe in den Vertragsdaten der betrieblichen Altersvorsorge auf dem Reiter "Gehaltsumwandlung" "aus laufendem Bezug" 1.752 € als Gesamtbetrag eingetragen. Steuerpflichtig ist davon nichts, soweit ich das beurteilen kann.

Nun erscheint aber folgendes auf der Probeabrechnung:

  • Lohnart 911: steuerfrei -> 1.500 €
  • Lohnart 913: pauschalversteuert -> 252 €

Woher kommt diese Aufteilung in steuerfrei und pauschalversteuert?

Im alten Abrechnungsprogramm war der Betrag von 1.752 € komplett als pauschalversteuert aufgeführt.

Viele Grüße

bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 11
1193 Mal angesehen

Hört sich so an , dass bei der Schlüsselung die 1752 als Monatsbeitrag eingegeben haben, dann wäre die folge 252,00 pauschal und der rest 1500 sv frei  und steuerfrei ? etwas komisch.

Sie müssen beim Mitarbeiter -falls Gehaltsumwandlung meine Unterstellung- den Gesamtbeitrag 1752,-- , von welcher Lohnart umgewandelt werden soll ( Gehalt) und den Intervall steht hier monatlich ? muss bei Ihnen jährlich sein und ab wann gültig eingeben.

Dann sollte das funktionieren

Bei AG Leistung entsprechend beim AG anteil

Es müssen auf jeden Fall die 1752,-- pauschal versteuert werden, weil sonsti in der Auszahlungsphase steuerpflicht eintritt.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
myview
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 11
1193 Mal angesehen

Hallo,

das Intervall steht auf "jährlich". Gültig ab 10/2018.   

Trotzdem bekomme ich die o.g. Aufteilung.

Der Mitarbeiter hat eine 2. Direktversicherung, bei der monatlich 150 € umgewandelt werden. Vielleicht hat es damit zu tun?

Viele Grüße

0 Kudos
mhaas
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 4 von 11
1193 Mal angesehen

Ist ggf. noch der Haken bei "DV ab 01.01.2005" drin?

Lang may yer lum reek
0 Kudos
myview
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 11
1193 Mal angesehen

Ich finde nur den Punkt "Versorgungszusage ab 01.01.2005". Ist dieser gemeint?

Der ist ohne Haken deaktiviert.

0 Kudos
mhaas
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 6 von 11
1193 Mal angesehen

Meinte ich auch, ja, der war gemeint ...

Lang may yer lum reek
0 Kudos
myview
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 11
1193 Mal angesehen

Ich habe etwas gefunden:

Es gibt eine Pauschalierungsgrenze von 1.752 € pro Arbeitnehmer pro Jahr.

Mit der 2. Direktversicherung wurden im Jahr 2018 bisher 9 x 150 € = 1.350 € pauschalversteuert.

Bis zu 1.752 € im Jahr ergibt sich eine Differenz von 402 €. Das wiederum könnten o.g. 252 € + 150 € aus der 2. DV sein. Dann ergibt sich als weitere Differenz 1.500 €, die nicht mehr in diese Pauschalierungsgrenze fallen.

Was ist aber noch nicht weiß ist, ob diese Grenze insgesamt pro Arbeitnehmer gilt oder pro Altersvorsorgevertrag. Kann mir das jemand helfen?

Viele Grüße

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 8 von 11
1193 Mal angesehen

Irgendetwas muss in ihrer Schlüsselung falsch sein:

Es gibt für Altfälle eine Pauschalierungsgrenze von 1752,-- ( Abschluss vor dem 1.1.2005).

Für neu Fälle gibt es keine Pauschlierungmöglichkieit mehr sondern diese ist steuer- und sv frei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.  Die Grenze neu beträgt 260,-- je Monat bzw. 3120  im Kalenderjahr.

Daher müssen 2 Verträge angelegt werden:

a) Altfall ohne Häckchen  hier einmal jährlich 1752,-- Umwandlung mit Pauschalverst.

b) Neufall mit Häckchen  hier monatlich 150,-- Umwandlung

Sie müssten schon schildern wie in der baV die DAten eingegeben wurden ggf. bis 9/2018 und neu ab 2018. Irgendwo scheint das Problem darin zu liegen das der Altvertrag als Neuvertrag vom Lodas gewertet wird.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
myview
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 11
1193 Mal angesehen

Hallo,

ich werde mal ein paar Screenshots einfügen. Das erscheint mir einfacher, als alle gesetzten oder nicht gesetzten Häkchen aufzuzählen.

Hier sind die allgemeinen Angaben zur DV mit monatlich 150 € Gehaltsumwandlung:

313694_pastedImage_0.png

Der Reiter "Arbeitsgeberanteil" ist leer.

Hier die Einträge bei "Gehaltsumwandlung":

313695_pastedImage_1.png

Und hier das ganze für die jährlich zu zahlende DV:

313696_pastedImage_2.png

313700_pastedImage_3.png

0 Kudos
bodensee
Experte
Offline Online
Nachricht 10 von 11
1193 Mal angesehen

Der Fehler ist in screenshot 1 , Vertragsbeginn ab 5/2005 ....

Häckchen bei soll pauschal versteuert werden, das ist falsch.

Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG

Beiträge und Zuwendungen, die nach § 40b EStG besteuert und zusätzlich zum Entgelt gewährt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.

Die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG besteht für

Beiträge zu einer Direktversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde.

Daher auch die falsch Berechnung.

Die 2. Versicherung (also monatlich mit 150,--) ist steuer und sv frei bis zu 3024 p.a

M.E. müssten Sie ein Fehlerprotokoll erhalten haben. Weils ich die stuerfreiheit nach § 3 Nr. 53 und Pauschalversteuerung ausschließen.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
myview
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 11 von 11
1193 Mal angesehen

Vielen Dank für die Erklärungen!

Ich werde den Haken entsprechend anpassen und dann passt die Berechnung.

Zur Info:

Ein Fehlerprotokoll habe ich nicht erhalten.

Viele Grüße

0 Kudos
10
letzte Antwort am 18.10.2018 11:07:06 von myview
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage