Hallo,
ein Mitarbeiter hat eine Direktversicherung, seit 10/2004.
Jährlich werden 1.752 € im Oktober gezahlt und beim Gehalt umgewandelt.
Nun rechnen wir dieses zum ersten Mal mit LODAS ab.
Ich habe in den Vertragsdaten der betrieblichen Altersvorsorge auf dem Reiter "Gehaltsumwandlung" "aus laufendem Bezug" 1.752 € als Gesamtbetrag eingetragen. Steuerpflichtig ist davon nichts, soweit ich das beurteilen kann.
Nun erscheint aber folgendes auf der Probeabrechnung:
Woher kommt diese Aufteilung in steuerfrei und pauschalversteuert?
Im alten Abrechnungsprogramm war der Betrag von 1.752 € komplett als pauschalversteuert aufgeführt.
Viele Grüße
Hört sich so an , dass bei der Schlüsselung die 1752 als Monatsbeitrag eingegeben haben, dann wäre die folge 252,00 pauschal und der rest 1500 sv frei und steuerfrei ? etwas komisch.
Sie müssen beim Mitarbeiter -falls Gehaltsumwandlung meine Unterstellung- den Gesamtbeitrag 1752,-- , von welcher Lohnart umgewandelt werden soll ( Gehalt) und den Intervall steht hier monatlich ? muss bei Ihnen jährlich sein und ab wann gültig eingeben.
Dann sollte das funktionieren
Bei AG Leistung entsprechend beim AG anteil
Es müssen auf jeden Fall die 1752,-- pauschal versteuert werden, weil sonsti in der Auszahlungsphase steuerpflicht eintritt.
Hallo,
das Intervall steht auf "jährlich". Gültig ab 10/2018.
Trotzdem bekomme ich die o.g. Aufteilung.
Der Mitarbeiter hat eine 2. Direktversicherung, bei der monatlich 150 € umgewandelt werden. Vielleicht hat es damit zu tun?
Viele Grüße
Ist ggf. noch der Haken bei "DV ab 01.01.2005" drin?
Ich finde nur den Punkt "Versorgungszusage ab 01.01.2005". Ist dieser gemeint?
Der ist ohne Haken deaktiviert.
Meinte ich auch, ja, der war gemeint ...
Ich habe etwas gefunden:
Es gibt eine Pauschalierungsgrenze von 1.752 € pro Arbeitnehmer pro Jahr.
Mit der 2. Direktversicherung wurden im Jahr 2018 bisher 9 x 150 € = 1.350 € pauschalversteuert.
Bis zu 1.752 € im Jahr ergibt sich eine Differenz von 402 €. Das wiederum könnten o.g. 252 € + 150 € aus der 2. DV sein. Dann ergibt sich als weitere Differenz 1.500 €, die nicht mehr in diese Pauschalierungsgrenze fallen.
Was ist aber noch nicht weiß ist, ob diese Grenze insgesamt pro Arbeitnehmer gilt oder pro Altersvorsorgevertrag. Kann mir das jemand helfen?
Viele Grüße
Irgendetwas muss in ihrer Schlüsselung falsch sein:
Es gibt für Altfälle eine Pauschalierungsgrenze von 1752,-- ( Abschluss vor dem 1.1.2005).
Für neu Fälle gibt es keine Pauschlierungmöglichkieit mehr sondern diese ist steuer- und sv frei, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Grenze neu beträgt 260,-- je Monat bzw. 3120 im Kalenderjahr.
Daher müssen 2 Verträge angelegt werden:
a) Altfall ohne Häckchen hier einmal jährlich 1752,-- Umwandlung mit Pauschalverst.
b) Neufall mit Häckchen hier monatlich 150,-- Umwandlung
Sie müssten schon schildern wie in der baV die DAten eingegeben wurden ggf. bis 9/2018 und neu ab 2018. Irgendwo scheint das Problem darin zu liegen das der Altvertrag als Neuvertrag vom Lodas gewertet wird.
Hallo,
ich werde mal ein paar Screenshots einfügen. Das erscheint mir einfacher, als alle gesetzten oder nicht gesetzten Häkchen aufzuzählen.
Hier sind die allgemeinen Angaben zur DV mit monatlich 150 € Gehaltsumwandlung:
Der Reiter "Arbeitsgeberanteil" ist leer.
Hier die Einträge bei "Gehaltsumwandlung":
Und hier das ganze für die jährlich zu zahlende DV:
Der Fehler ist in screenshot 1 , Vertragsbeginn ab 5/2005 ....
Häckchen bei soll pauschal versteuert werden, das ist falsch.
Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG
Beiträge und Zuwendungen, die nach § 40b EStG besteuert und zusätzlich zum Entgelt gewährt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen.
Die Möglichkeit einer Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG besteht für
Beiträge zu einer Direktversicherung, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurde.
Daher auch die falsch Berechnung.
Die 2. Versicherung (also monatlich mit 150,--) ist steuer und sv frei bis zu 3024 p.a
M.E. müssten Sie ein Fehlerprotokoll erhalten haben. Weils ich die stuerfreiheit nach § 3 Nr. 53 und Pauschalversteuerung ausschließen.
Vielen Dank für die Erklärungen!
Ich werde den Haken entsprechend anpassen und dann passt die Berechnung.
Zur Info:
Ein Fehlerprotokoll habe ich nicht erhalten.
Viele Grüße