Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zu bAV.
AG zahlt Mitarbeiter bAV. Laut Vertrag und Aussage von der Versicherung ist eine bAV ohne Gehaltsumwandlung, also reine Arbeitgeberleistung. Muss eine solche bAV auch über den Lohn abgerechnet werden?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die BAV muss zwingend in die Lohnabrechnung.
Gruß Nicole
Hallo,
auch ohne die Gehaltsumwandlung?
Und wie hinterlege ich den Beitrag für die Abrechnung?
Weil, der Betrag vom Arbeitgeber muss ja dann im Brutto stehen und dann im Netto wieder abgezogen werden?
Vielen Dank!
@Ulrike27_5 schrieb:
Weil, der Betrag vom Arbeitgeber muss ja dann im Brutto stehen und dann im Netto wieder abgezogen werden?
Nein, der AG-Anteil wird zwar im Bruttobereich ausgewiesen, wird aber dem Gesamtbrutto nicht hinzugerechnet, so dass dann auch kein Abzug im Nettobereich erforderlich ist.
Etwas unorthodox der Ausweis - dies ist aber der Entgeltbescheinigungsverordnung zu verdanken...