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bAV ohne Gehaltsumwandlung

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letzte Antwort am 13.12.2023 16:21:52 von Ulrike27_5
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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo liebe Community, 

 

ich habe eine Frage zu bAV. 

 

AG zahlt Mitarbeiter bAV. Laut Vertrag und Aussage von der Versicherung ist eine bAV ohne Gehaltsumwandlung, also reine Arbeitgeberleistung. Muss eine solche bAV auch über den Lohn abgerechnet werden? 

 

Vielen Dank!

 

 

Nicole-
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,

 

die BAV muss zwingend in die Lohnabrechnung.

 

Gruß Nicole

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Ulrike27_5
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo, 

 

auch ohne die Gehaltsumwandlung? 

 

Und wie hinterlege ich den Beitrag für die Abrechnung?

 

Ulrike27_5_0-1702310677835.png

Weil, der Betrag vom Arbeitgeber muss ja dann im Brutto stehen und dann im Netto wieder abgezogen werden?

 

Vielen Dank! 

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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Nachricht 4 von 5
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@Ulrike27_5  schrieb:

 

 

Weil, der Betrag vom Arbeitgeber muss ja dann im Brutto stehen und dann im Netto wieder abgezogen werden?

 

 


Nein, der AG-Anteil wird zwar im Bruttobereich ausgewiesen, wird aber dem Gesamtbrutto nicht hinzugerechnet, so dass dann auch kein Abzug im Nettobereich erforderlich ist.

 

Etwas unorthodox der Ausweis - dies ist aber der Entgeltbescheinigungsverordnung zu verdanken...

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Ulrike27_5
Einsteiger
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Nachricht 5 von 5
251 Mal angesehen

@Uwe_Lutz 

 

Vielen Dank! 

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letzte Antwort am 13.12.2023 16:21:52 von Ulrike27_5
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