abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

aAU-Abfrage ohne U1-Pflicht

6
letzte Antwort am 31.01.2023 12:26:34 von FrauSmith
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
0815-02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 7
706 Mal angesehen

Wenn bei dem Arbeitgeber keine U1-Pflicht besteht, muss trotzdem für die Arbeitnehmer die eAU-Abfrage durchgeführt werden?

Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 2 von 7
697 Mal angesehen

Moin,

 

"muss" ist jetzt schwer zu sagen.

 

Da die eAU den "gelben Zettel" ab 2023 ersetzen soll, ist dies dann der einzige Nachweis, den der AG hat, dass ein AN tatsächlich arbeitsunfähig ist.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

0815-02
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 7
672 Mal angesehen

Also ist es auf alle Fälle sinnvoll und nicht überflüssig.

Vielen Dank

0 Kudos
joei1230
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 7
576 Mal angesehen

Ja - Abfrage muss sein, damit der AN nicht die AU "freiwillig" verlängert und so LFZ erschleicht.

 

Aber wie ist es am sinnvollsten:

 

sv.net durch den AG selbst? Habe ich vorhin mal geschaut - ist ein typisches sv.net-Produkt - also langsam und aufwändig.

 

oder

 

Wir in LuG mit der Kalenderfunktion "Abfrage"? Dann müsste der AG uns zunächst den Zeitraum und Grund melden - wir machen die Abfrage und müssen dann die Rückmeldung wieder an den Mandanten zurücksicken. Wieder zusätzliche Arbeit für uns.

 

Wie macht ihr es?

 

VG 

Johannes Eißing

0 Kudos
wicki04
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 7
535 Mal angesehen

sv-Net wird ab dem nächsten Jahr umgestellt auf das SV-Meldeportal und ab 2024 abgeschaltet siehe Techniker KK 

 

 

Ab Sommer 2023: Das neue SV-Meldeportal | Die Techniker - Firmenkunden (tk.de)

KOB
a_iodice
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 6 von 7
324 Mal angesehen

Wir machen das genauso!

Für uns ein erheblicher Mehraufwand!

 

LG

A. Iodice

0 Kudos
FrauSmith
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 7
310 Mal angesehen

Eine generelle Verpflichtung zur Abruf über eAU besteht unserer Meinung nach nicht.

 

Gerade wenn keine U1 Pflicht besteht ist der Abruf aber der einzige Nachweis für den Arbeitgeber.

Diese größeren Arbeitgeber rufen bei uns aber zum Glück alle selber ab.

 

Von den kleinen Arbeitgebern mit U1 Pflicht verzichten einige unser Mandanten gänzlich auf eAU.

 

0 Kudos
6
letzte Antwort am 31.01.2023 12:26:34 von FrauSmith
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage