Wenn bei dem Arbeitgeber keine U1-Pflicht besteht, muss trotzdem für die Arbeitnehmer die eAU-Abfrage durchgeführt werden?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
"muss" ist jetzt schwer zu sagen.
Da die eAU den "gelben Zettel" ab 2023 ersetzen soll, ist dies dann der einzige Nachweis, den der AG hat, dass ein AN tatsächlich arbeitsunfähig ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Also ist es auf alle Fälle sinnvoll und nicht überflüssig.
Vielen Dank
Ja - Abfrage muss sein, damit der AN nicht die AU "freiwillig" verlängert und so LFZ erschleicht.
Aber wie ist es am sinnvollsten:
sv.net durch den AG selbst? Habe ich vorhin mal geschaut - ist ein typisches sv.net-Produkt - also langsam und aufwändig.
oder
Wir in LuG mit der Kalenderfunktion "Abfrage"? Dann müsste der AG uns zunächst den Zeitraum und Grund melden - wir machen die Abfrage und müssen dann die Rückmeldung wieder an den Mandanten zurücksicken. Wieder zusätzliche Arbeit für uns.
Wie macht ihr es?
VG
Johannes Eißing
sv-Net wird ab dem nächsten Jahr umgestellt auf das SV-Meldeportal und ab 2024 abgeschaltet siehe Techniker KK
Ab Sommer 2023: Das neue SV-Meldeportal | Die Techniker - Firmenkunden (tk.de)
Wir machen das genauso!
Für uns ein erheblicher Mehraufwand!
LG
A. Iodice
Eine generelle Verpflichtung zur Abruf über eAU besteht unserer Meinung nach nicht.
Gerade wenn keine U1 Pflicht besteht ist der Abruf aber der einzige Nachweis für den Arbeitgeber.
Diese größeren Arbeitgeber rufen bei uns aber zum Glück alle selber ab.
Von den kleinen Arbeitgebern mit U1 Pflicht verzichten einige unser Mandanten gänzlich auf eAU.