Hallo Community,
erstmalig habe ich den Fall, dass ein Mitarbeiter zu seinem neu angeschafften Firmenwagen eine Zuzahlung leistet, die in einer Einmalzahlung berücksichtigt werden soll.
Wird hier der Brutto oder der Nettobetrag der Einmalzuzahlung genommen?
Freue mich über eine Rückmeldung.
VG Sabine
Die Zuzahlung wird mit dem geldwerten Vorteil aufgerechnet. Dazu gibt es viele ausschweifende Artikel bei Datev aber auch Haufe und Co. 😉
schauen Sie sich mal die Erfassungsmaske im Mitarbeiter zum Firmenwagen an, da kann man das hinterlegen.
Hallo Sabine,
vielleicht hilft Ihnen unser Dokument 5303260 bei Ihrem Sachverhalt weiter?
Liebe Astrid,
vielen Dank für den Verweis auf das Dokument. Das war auch meine Basis für die Erfassung im System.
Ich bin mir nur gerade unsicher, ob der Zuzahlungswert, den ich in der Maske eingebe als Einmalzahlung - der Bruttobetrag oder Nettobetrag der persönlich getragenen Zuzahlung zum Auto sein muss? Ich vermute Brutto, aber dann ist der Abzug beim Mitarbeiter durch die Verknüpfte Nettolohnart ja auch der Zuzahlungswert als Bruttowert.
Verstehst Du meine Gedanken dazu?
Viele Grüße
Sabine
Hallo Sabine,
rechtlich kann ich Dir nicht sagen, ob hier der Brutto-Betrag oder der Netto-Betrag anzusetzen ist. Prinzipiell ist das der Betrag, den der Mitarbeiter tatsächlich leistet.
Aber vielleicht kann hier noch jemand aus der Community weiterhelfen?
Wird die Zuzahlung mit der Lohnabrechnung verrechnet? Dann aktivierst Du das Kontrollkästchen „Zahlung im Rahmen der Lohnabrechnung“. Damit wird der gesamte Betrag einmalig als Netto-Abzug in der Lohnabrechnung berücksichtigt.
Hat der Mitarbeiter die Zuzahlung bereits geleistet? Dann deaktivierst Du dieses Kontrollkästchen.
Die Zuzahlung mindert den Netto-Abzug des geldwerten Vorteils so lange, bis der Betrag aufgebraucht ist. Die monatliche Verrechnung ist auf den geldwerten Vorteil begrenzt.
Hallo Frau Preuß,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Die Abwicklung war anhand der DATEV Anleitung leicht umzusetzen. Mir war jedoch nur die Frage gekommen, ob der Zuzahlungsbetrag als Bruttobetrag oder Nettobetrag erfasst werden muss. Ich habe mich für Netto entschieden, da die Zahlung seitens des Mitarbeiters auch als Nettosumme überwiesen wird.
Herzlichen Dank nochmal für Ihre Nachfrage.
Viele Grüße
Sabine