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Zuzahlung Arbeitnehmer Firmenwagen Kontierung SKR04

18
letzte Antwort am 26.11.2025 16:38:12 von Claudia-
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0 Personen hatten auch diese Frage
TobiasWitt
Beginner
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Nachricht 1 von 19
2672 Mal angesehen

Liebe Community,

 

ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen.

 

Es geht um die Kontierung der Lohnarten sowie der Netto-Bezüge/Netto-Abzüge bei der Zuzahlung zu einem Firmenwagen. Die Lohnart 881 habe ich auf das im Dokument 1024042 vorgeschlagene Konto kontiert (4690). Allerdings bin ich mir unsicher, wie ich die Netto-Bezüge/Netto-Abzüge korrekt kontiere. Den Netto-Bezug 9023 habe ich bei der Lohnart 881 hinterlegt, und der Netto-Abzug 9022 ist bei dem Mitarbeiter in der Lasche Firmenwagen eingetragen.

Ich wäre sehr dankbar für eure Unterstützung!

 

Grüße
Tobias Witt

 

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 19
2633 Mal angesehen

Hallo Tobias Witt,


in dem genannten Dokument 1024042 finden Sie auch Kontierungsvorschläge für Netto-Bezüge/Netto-Abzüge.

 

Vielleicht möchte noch jemand aus der Community seine Tipps an dieser Stelle teilen?

 

 

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnexperte
Meister
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Nachricht 3 von 19
2622 Mal angesehen

Hallo @TobiasWitt ,

 

bitte entschuldigen Sie die Nachfrage: Wie erfolgt denn die Zuzahlung des Mitarbeiters in der Praxis?

 

Sofern die Zuzahlung nämlich durch einen tatsächlichen Bruttoabzug erfolgt (also im Rahmen der Verrechnung mit dem Gehalt), dürfte er nach meiner Meinung nicht mehr als Nettobezug auftauchen ...

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

 

 

 

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TobiasWitt
Beginner
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Nachricht 4 von 19
2616 Mal angesehen

Hallo @lohnexperte,

 

der Zuschuss soll im Rahmen der Lohnabrechnung erfolgen. Ich bin davon ausgegangen, dass dieser im Netto-Teil der Lohnabrechnung erfolgt. 

 

Viele Grüße und vielen Dank!

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Ncl-bhn_
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Nachricht 5 von 19
2609 Mal angesehen

Edit: moment, ich muss das mal zurücknehmen und neu denken ...😋

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 6 von 19
2602 Mal angesehen

Hallo @TobiasWitt ,

 

ich habe mir Ihre Darstellung noch einmal genau angeschaut: Sie erscheint mir richtig, da sich per Saldo in den Nettobe- und -abzügen die +120,00 € und -120,00 € nullen.

 

Ich selbst habe eine Darstellung gewählt, in der diese beiden Positionen gar nicht erst auftauchen, so dass lediglich der reine Sachbezug (ohne Verrechnung der Zuzahlung) als Nettoabzug ausgewiesen wird.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

 

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TobiasWitt
Beginner
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Nachricht 7 von 19
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Hallo @lohnexperte ,

 

so werde ich das auch jetzt machen!

 

Vielen Dank!

 

Grüße

Tobias Witt

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 8 von 19
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Aber dann hat der Mitarbeiter doch nicht zugezahlt wenn Sie das "ausnullen" ???

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 9 von 19
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Also oben müssen die 120 EUR Abzug stehen um die 1% / Fahrten zu kürzen.

 

Unten müsste nur die 120 EUR plus weg.

 

-120 EUR müssen bleiben da sonst die Zuzahlung fehlt.

 

Also Gehalt xxxxxxxx

PKW 1 %     130

Zuzahlung  -120

 

 

Netto

Zuzahlung -120

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TobiasWitt
Beginner
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Nachricht 10 von 19
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Mit dieser Darstellung wären die 120 € doppelt abgezogen, da ja auch der komplette geldwerte Vorteil unten abgezogen wird und nicht der verminderte.

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 11 von 19
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Mit welcher ? Meiner ?

 

Oben ist kein Abzug sondern nur die rechnerische Verminderung des 1% für die Steuer.

Unten aus dem Netto ist die "echt" Zuzahlung vom Mitarbeiter

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TobiasWitt
Beginner
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Nachricht 12 von 19
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ja @Ncl-bhn_ 
Oben wird doch auch das Brutto um 120 € gemindert, was sich auch auf den Auszahlungsbetrag auswirkt. Wenn ich jetzt nochmal unten 120 € abziehe, hat der Mitarbeiter plötzlich 240 € netto weniger, anstatt 120 €.

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 13 von 19
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Nein oben wird nichts vom Brutto abgezogen sondern nur der geldwerte Vorteil verringert (um die Zuzahlung) rechnen Sie mal auf das Steuerbrutto. Es soll keine Gehaltsumwandlung sein oder doch ?

Weil Zuzahlung ist entweder im Netto oder er überweist es oder bringt es in Bar egal. 

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TobiasWitt
Beginner
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Nachricht 14 von 19
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TobiasWitt_0-1725451086097.png

Das Gesamt-Brutto ist gekürzt. Ein weiterer Abzug im Netto-Bereich wäre doppelt 

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 15 von 19
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Hier meine sehr professionelle Abrechnung. Sorry 😄

 1.jpg

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Ncl-bhn_
Fortgeschrittener
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Nachricht 16 von 19
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Ohne die Zuzahlung sind wir uns doch einig wären es 139,15 rein 139,15 raus oder ? Damit es durch die Steuer läuft. 

Die Zuzahlung mindert aber die 139,15 - es wird oben gegengerechnet damit nur noch 19,15 durch die Steuer laufen (plus Gehalt plus sonstiges)

 

Und dann muss ja die Zuzahlung irgendwo auch herkommen. Hier im Rahmen der Gehaltsabrechnung also einfach weniger ausgezahlt = -120 EUR

 

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lohnexperte
Meister
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Nachricht 17 von 19
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Hallo @Ncl-bhn_ ,

 

ich kann Ihre Darstellung leider nicht nachvollziehen und glaube, dass Sie einem Denkfehler aufsitzen.

 

Die Zuzahlung durch den Mitarbeiter kann ENTWEDER im Rahmen der Bruttoabrechnung erfolgen und mindert dort dann also das sv- und steuerpflichtige Brutto. Das hat den Vorteil, dass weniger Abzüge anfallen und die eigentliche Belastung des Mitarbeiters durch die Zuzahlung (=Bruttoreduktion) effektiv weniger als 120 € beträgt.

 

ODER man erfasst die Zuzahlung durch einen Nettoabzug. Dann ist aber der Mitarbeiter mit wirklich 120 € belastet.

 

Machen Sie mal eine Probeabrechnung mit IHREN eigenen Daten, dann merken Sie vielleicht, dass nach Ihrer Methode zu viel einbehalten würde. 😉

 

Viele Grüße und einen schönen Nachmittag.

lohnexperte
Meister
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Nachricht 18 von 19
2452 Mal angesehen

Hallo @Ncl-bhn_ ,

 

ich habe Ihre sehr professionelle Abrechnung noch einmal genau angeschaut. Sieht sie nicht genau so aus wie die anfangs gepostete Abrechnung von @TobiasWitt ? Ich muss mich also korrigieren und glaube, dass auch Ihre Darstellung sachlich richtig, allerdings der Nettobe- und -abzug von jeweils 120 € (9020 und 9023) überflüssig ist.

 

Viele Grüße und einen schönen Tag.

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Claudia-
Fortgeschrittener
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Nachricht 19 von 19
344 Mal angesehen

Überflüssig würde ich jetzt nicht sagen, weil die beiden Nettoabzüge von 120,- EUR auf unterschiedliche Kontierungen müssen. 

Im einfachsten Fall hätte man der LA 881 den Folgenettoabzug 9994 gegeben, dann ständen für die KFZ Kürzung auch nur 19,15 EUR als Abzug auf der Rechnung, was eh auf das Konto 4947 gebucht wird.

Zusätzlich die wirkliche 120,00 Zuzahlung mit Nettoabzug 9020 was ich auf ein Ertragskonto buchen würde.

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letzte Antwort am 26.11.2025 16:38:12 von Claudia-
Dieser Beitrag ist geschlossen
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