Guten Tag,
ich habe eine 100% Gesellschafterin.
Sie erhält einen Zuschuss zur KV/PV.
Ist es richtig, von dem geringeren Beitrag KV (§10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) die hälfte zu nehmen?
Oder erhält Sie die Hälfte von dem Monatsbeitrag?
Der geringere Wert nach §10 Abs. 1 Nr. 3 EStG trage ich ja in LODAS unter monatl. Beitragsanteil für BAsis-Krankenversicherungsschutz ein, richtig?
Dadurch veringert sich ja deutlich die mtl. LSt.
Kann mir hier jemand helfen?
Danke und LG
Hallo Anne,
bei Gesellschafter-Geschäftsführer, die nicht sozialversicherungspflichtig sind, muss der Zuschuss ebenfalls steuerpflichtig abgerechnet werden. In welcher Höhe das geschieht müsste im Vertrag drin stehen.
Zur Erfassung müssen Sie eine Lohnart mit der Stammlohnart 200 anlegen.
Eine Erfassung wie bei normalen Arbeitnehmern wird hier nicht durchgeführt.
Gruß
Vielen Dank.
Das ist soweit klar. Sie kriegt 50% Zuschuss.
So sieht meine Bescheinigung aus.
Ich habe von den 872,02 + 174,93 die Hälfte genommen.
Muss ich die € 872,02 in LODAS unter monatl. Beitragsanteil für Basis-KVversicherungsschutz eintragen?
Du musst den Zuschuss vom Monatsbeitrag berechnen (vom Höheren Wert).
Anschließend trägst Du den Betrag unter Entlohnung (wie das Gehalt) ein, mit einer eigenen Lohnart wie bereits oben beschrieben.
Weitere Eintragungen werden hier nicht gemacht.
Wenn ich es aber so eintrage, hat Sie deutlich mehr Netto. Da die LSt geringer ist.
Das ist aber bei Gesellschafter-Geschäftsführer nicht richtig, da diese in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig sind und solche Zuschüsse deshalb lohnsteuerpflichtig abzurechnen sind.
Die Erfassung in der Maske ist falsch.
Sie müssen eine steuerpflichtige Lohnart anlegen. Erfassen als des Betrages als Bruttobezug
Nachfragen wie hoch der Zuschuss gewünscht wird. Der Betrag ist frei wählbar. Die Bescheinigung ist egal.
Es muss einen Beschluss über die gewünschte Ausführung geben.
Meine Antwort bezieht sich auf SV-Freiheit
Hallo,
schau mal im Dokument 5303274 unter Punkt 2.1.1.
Dort ist genau beschrieben, welche Eingaben bei einem unabhängigen Beschäftigungsverhältnis (Gesellschaftergeschäftsführer) zu erfassen sind.
Es ist korrekt, dass der Zuschuss zur PKV steuerpflichtig zu erfassen ist, dennoch sind die Beiträge zur PKV laut Dokument zu erfassen.
Viele Grüße
Warum lt Dokument erfassen ?
Der Zuschuss ist meiner Auffassung nach frei bestimmbar . Das ist Lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn und hat nicht mit dem Zuschuss lt. Gesetz zu tun .
Ein Beschluss ist natürlich nötig
Ich meine die Erfassung lt. DATEV Hilfedokument in den Personalstammdaten.
Es geht doch um die lohnsteuerlichen Auswirkungen.
Die Höhe des tatsächlich abgerechneten Zuschusses ist davon unabhängig.
Wir legen eine lohnsteuerpflichtige Lohnart an und die kommt in den Bruttobezug .
Das ist ein Gehaltsbestandteil .
Man kann noch den Basis-Krankenversicherungsschutz erfassen aber das hat keinen Einfluss auf die Zahlung . Hierfür benötigt man die Bescheinigung.