Folgender Sachverhalt:
AG möchte zum KUG einen Zuschuss leisten.
KUG Stunden 70 Stunden bei normalerweise 151,66 (35 Stunden Woche)
Brutto Sollentgelt 1.667,00€
Brutto Istentgelt 897,58€
Differenz 769,42€ x 80% = 615,53€ = fiktives Entgelt
Bis hierher richtig?
KUG beträgt 302,11 €
Demnach bleibt der Zuschuss bis zu einer Höhe von 313,42€ sv-frei (615,53€ - 302,11€=313,42€) Oder?
Das KUG berechnet Lodas durch Nutzung der LA 410 im Hintergrund richtig (Soll/ Istentgeltabrechnung sieht gut aus)
Dann habe ich den Zuschuss 313,42€ mit der Stammlohnart 415 und BS 2 abgerechnet.
Nun kommt es zu einem höheren Netto als bei einer Abrechnung gänzlich ohne KUG.
Kann das sein? Oder habe ich irgendwo einen Denkfehler.
Ich bin am verzweifeln, bisher konnte mir keiner klar sagen, ob das so stimmen kann und w
Moin,
dies ist von der Berechnung völlig korrekt und bei vielen Berechnungen so.
Ob dies letztlich heißt,. dass man den Zuschuss auch tatsächlich in der Höhe zahlen kann, ist mir nicht bekannt. Wir haben in den Fällen den Zuschuss so reduziert, dass das normale Netto herauskommt - also mit einer Nettolohnart "nur steuerpflichtig" hochgerechnet.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Werden wir dann auch so machen, hochrechnen und maximal bis zum eigentlichen Netto den Zuschuss berechnen.
Hallo,
bei mir ist es genau so was mir gänzlich unverständlich ist. Der Mitarbeiter kann (SV-begünstigt) mit Kug-Zuschuss nicht mehr Netto erhalten als vor der Kurzarbeit. Hier muss bei uns ein Denkfehler vorliegen.
Wird der Kug-Zuschuss anders berechnet, vielleicht vom ausgefallenen Netto berechnet statt vom Brutto?
Nein, Ihre Berechnung ist mMn völlig OK.
Auch bei mir kam dann Netto mehr raus, dann probiert man ein wenig mit reduzierten Beträge und nähert sich dem gewünschten Ergebnis.
Schön, das hier einmal richtigerweise der Fiktivlohn (80% vom ausgefallenen Brutto) ermittelt wurde und nicht irgendwas mit 80% bis zum bisherigen Netto...
@sarahhauck schrieb:Hier muss bei uns ein Denkfehler vorliegen.
Das glaube ich nicht.
Bzw. der Denkfehler liegt darin, dass der Zuschuss nicht 80% des Ausfallbetrages abzgl. Kurzarbeitergeld beträgt, sondern diese 80% abzgl. des Kurzarbeitergeldes ist der Maximalbetrag der sozialversicherungsfrei ist.
Der Zuschuss ist m.E. maximal der Netto-Ausfallbetrag - und dieser Netto-Betrag muss auf einen (steuerpflichtigen und sozialversicherungsfreien) Bruttobetrag hochgerechnet werden.
Und wenn ich diesen hochgerechneten Zuschuss ermittelt habe, muss ich prüfen, ob dieser Bruttobetrag + Kurzarbeitergeld mehr ist als 80% des Brutto-Ausfallbetrages. Wenn nein, ist alles o.k. - dann ist dieser Betrag sozialversicherungsfrei. Und wenn doch muss ein Teilbetrag des Zuschusses sozialversicherungspflichtig abgerechnet werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ich nutze zur Berechnung excel - da ich diese hier nicht einfügen kann, gibts zumindest einen Screenshot.
In manchen Zellen muss natürlich noch eine Formel hinterlegt werden. Wenn die jemand braucht, teile ich diese gerne mit.
Die Werte Soll/Ist-Entgelt und pauschaliertes netto entnehme ich der Probeabrechnung.
Vielleicht hilft das weiter 😊
Liebe Grüße
Anne Koch
Vielen lieben Dank! So habe ich es auch gemacht. Nur in einer Tabelle mit allen MA (Screenshot anbei). Die Werte entnehme ich auch der Probeabrechnung.
Ich finde es dennoch komisch, dass der max. SV-freie Kug-Zuschuss das normale Netto ohne Kug übersteigt. Aber es scheint ja seine Richtigkeit zu haben.
Nun werden wir eben berechnen müssen was wir tatsächlich an Kug-Zuschuss bezahlen und die Tabelle entsprechend erweitern.
Vielen Dank für die schnelle Hilfen und netten Antworten.
Hallo Herr Lutz,
die Berchnung vom Zuschuss habe ich soweit verstanden. Aber warum muss ich diese auf dem Bruttobetrag hochrechnen. Ich bin einige Dokumente zu diesem Thema duchgegangen und es wurde nirgens erwähnt, dass man den errechneten Zuschuss noch hochrechnen muss.
Bei meiner Lohnabrechnung habe ich ohne diese Hochrechnung den gewünschten Nettobetrag vor KUG erreicht.
Oder ist es falsch?
Viele Grüße
Also so wie ich es verstanden habe, ist es korrekt wenn der max. Zuschuss dann ein höcheres Netto erreicht als vor KUG.
Hallo ,
ich habe eine ähnliche Tabelle, nur habe ich bisher keine Werte aus einer Probeabrechnung die ich heranziehen kann. Mein Arbeitgeber möchte eine fiktive Berechnung für einen Zuschuss für April.
Brutto SOLL ist gegeben und Brutto IST habe ich mir errechnet mit den geplanten Ausfallstunden.
Hat jemand eine Idee, wie ich das KUG dazu ausrechnen kann? Mit einer Formel evtl?
Ich habe hierzu erstmal mit prozentualen Werten und dem Nettoauszahlungsbetrag aus dem Vormonat gearbeitet. Fürchte aber das ist viiel zu ungenau.
Ich hoffe auf eure Hilfe, vielen Dank
Liebe Grüße
Hallo,
die Agentur für Arbeit hat eine Tabelle veröffentlicht, aus der die pauschalierten Nettowerte für Ihr errechnetes Soll- und Ist-Brutto herausgelesen werden kann. Dieses ist immer abhängig vom jeweiligen Leistungssatz des Mitarbeiters.
Das Kurzarbeitergeld entspricht immer der Differenz zwischen dem Netto des Soll- und des Ist-Entgeltes.
Viele Grüße,
Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG