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Zuschläge SV-Pflichtig / Steuerfrei

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letzte Antwort am 02.04.2024 18:27:26 von bodensee
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Sr1
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Hallo,

 

ich habe bei meinem Mandanten z.B. LA 44 Nachtzuschlag 25% mit Stammlohnart 211 und Steuer- und SV-Behandlung 51 angelegt.

Laut der Auswertung 95 wird der SV-pflichtigte Betrag (Grundstd.lohn 28,40€) richtig berechnet. Allerdings sollte bei diesem Grundstd.Lohn kein steuerpflichtiger Betrag, da ja unter 50€, anfallen. Leider wird aber auf der Auswertung aufgeführt, dass ein Teil steuerpflichtig ist. An was kann dies legen?

 

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tbehrens
Fachmann
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Ohne die Lohnabrechnung ist es schwer nachzuvollziehen.

 

Aber 61,12 € ist der Bruttobetrag. Dies sind 25%. 100 % =  244,48 € bei 8 Stunden = 30,56 € pro Stunde. Der Grundstundenlohn ist allerdings nur 28,40 €, weshalb der Rest st-/sv-pflichtig abgerechnet wird.

 

Die 50,00 € ist ein maximal Betrag und hat nichts damit zu tun.

Wäre es ein Stundenlohn von 56 €, würde auf 50 € gekürzt werden.

 

Stimmt die AZ?

Wenn ich beim Festgehalt von 4.900 € bei 30,56 € / Stunde = ca. 160 Std.

Grundlage sind aber 195,75 Stunden.

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Sr1
Beginner
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Ja, die 195,75h pro Monat Arbeitszeit passen. Ich habe den Mandant zu Jahresanfang von einer anderen Kanzlei übernommen und da ist mir auch aufgefallen, dass die 30,56€/h eigentlich 160h/Monat entsprechen. Lt. Chef soll ich den Stundenlohn bei den ZZ nun bei 30,56€ lassen, da er den Mitarbeitern nun nicht schlechter stellen mag. 

Ok, ich habe gedacht, dass erst ab einem Stundenlohn von 50€ die darübergehende ZZ versteuert werden müssen. 

 

 

Sr1_1-1712071375941.png

 

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pogo
Experte
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Das Problem ist hier, dass der Grundstd.lohn errechnet 28,71 beträgt. Der Zuschlag wird aber mit 30,56 pro Stunde berechnet. Die Differenz 1,85 liegt dann für LODAS über dem Grundstd.lohn und muss st-pflichtig sein, auch wenn das nicht richtig ist. Ok, was da genau wie und warum so berechnet wird, versteh ich auch nicht.

 

Du müsstest die Bildung des Basisgrundlohns ändern, da du diesen ja nicht berechnen lassen, sondern mit 30,56 vorgeben willst:

Mandantendaten->Arbeitszeiten->Kug/SFN->Stundenlohn 1/2/3 je nachdem was passt.

 

Oder du änderst es nur für diesen einen Mitarbeiter:

Personaldaten->Steuer->SF-Zuschläge

 

Entsprechend in Stundenlohn 1/2/3 die 30,56 hinterlegen.

 

 

Danach sollte (habs nicht getestet) der Zuschlag komplett steuerfrei sein, was ja auch sein müsste.

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bodensee
Allwissender
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sorry wenn ich hier reinkrätsche. 

 

Die Zuschläge sind doch steuerfrei 8+3+6 = 17 , warum sollte der Grundlohn steuerfrei sein ? Das gibt § 3b EStG  nicht her. 

 

Ich habe eher das Gefühl hier wird doppelt gerechnet, weil 195,75* 30,56= 5982,12 das wäre das Grundgehalt.  Bei 160 Stunden auf Basis 28 = 4900,-- Ich denke hier müssen 2 Stundenlöhne erfasst werden. Allerdings muss man auch darlegen können warum der Grundlohn 30,56 und nicht 28 / Std. beträgt und wie der Grundlohn ermittelt wird. 

 

Daher nach meiner Auffassung sind die Zuschläge richtig berechnet , wenn man die 30,56 EUR nachweisen kann.  Falsch ist m.E. der Grundlohn sollte der AN den Grundlohn für die Mehrarbeit an Sonn und Feiertagen tatsächlich zusätzlich vergütet bekommen ist dieser nicht steuerfrei. 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 02.04.2024 18:27:26 von bodensee
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