Ja, die 195,75h pro Monat Arbeitszeit passen. Ich habe den Mandant zu Jahresanfang von einer anderen Kanzlei übernommen und da ist mir auch aufgefallen, dass die 30,56€/h eigentlich 160h/Monat entsprechen. Lt. Chef soll ich den Stundenlohn bei den ZZ nun bei 30,56€ lassen, da er den Mitarbeitern nun nicht schlechter stellen mag. Ok, ich habe gedacht, dass erst ab einem Stundenlohn von 50€ die darübergehende ZZ versteuert werden müssen.
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