Hallo,
Ich würde den Mitarbeiter für den Zeitraum der Wiedereingliederung mit k6 einschlüsseln und auf einer anderen Personalnummer parallel mit den Arbeitsstunden über die Kalendererfassung gehen. Dann hast Du die Problematik mit den SV-Tagen auch gelöst und alles wird korrekt verbeitragt. Vorsichtshalber würde ich diese Vorgehensweise noch mit der Krankenkasse abklären.
Klär uns doch bitte hinterher auf, was die Krankenkasse dazu gemeint hat und wie Du dann tatsächlich abgerechnet hast.
Danke vorab und viel Erfolg
Hallo Constanze,
das verstehe ich nicht. Wie soll ich auf einer anderen Personalnummer Entgelt verbeitragen, ohne eine SV-Meldung auszulösen?
Wenn der Arbeitgeber freiwillig in der Wiedereingliederung Gehalt zahlt ihr ihr Vorgehen - Anmeldung zum 10.03. - meiner Meinung nach korrekt
Hallo,
Wenn Du die 2. Personalnummer anmeldest (als Hauptarbeitgeber mit richtiger Steuerklasse) und zum 30.03.2025 wieder anmeldest, dann kannst Du bei der Erstbeschäftigung den Krankengeldbzug drinnen lassen bis 30.03.2025. Zum 31.03.2025 fragst Du wieder die Elstamdaten als Hauptarbeitgeber ab und meldest ihn mit Meldegrund 10 wieder an. Das sollte zu dem von Dir gewünschten Ergebnis führen. Probier es doch einfach mit einer Probeabrechnung aus.
Dann wird doch aber über die zweite Personalnummer die 10er Meldung zum 10.03. ausgelöst?!?
Oder Meldegrund 40 für gleichzeitige An- und Abmeldung.
Aber die eigentliche Personalnummer wird am 31.03.2025 mit der 10er übermittelt. Wie gesagt, am besten erst mit der Krankenkasse abklären. Vielleicht bin ich ja total auf dem Holzweg?
Magst Du Dir mal dieses Dokument anschauen DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1006633
Das ist der Fall mit KG-Bezug. In meinem Fall war der Mitarbeiter aber ausgesteuert, d.h. nach Ende des KG-Bezugs erfolgte aufgrund Ausfallschlüssel KE eine 34er Abmeldung. - Das ist bei KG-Bezug ja nicht der Fall, daher erfolgt da auch keine Anmeldung.
Hallo Tobias,
Constanze hat Recht mit Ihrer Antwort. Schaue Dir mal die Dokumenten-Nr. 1006633 an.
Dort steht es gut erklärt
Entschuldige bitte, ich hatte die Arbeitslosigkeit nicht mehr auf dem Schirm. Vermutlich muss der Mitarbeiter bei der ersten Personalnummer weiter mit KE geschlüsselt werden, da er ja "hauptberuflich" arbeitslos ist. Der Verdienst aus der 2. Beschäftigung wirkt sich dann arbeitslosengeldmindernd aus. Ich denke, ich würde in diesem Falle gleich die Nebeneinkommensbescheinigung mit ausfüllen und die 2. Beschäftigung mit Steuerklasse 6 abrechnen.
Also dann vielleicht lieber vorher mit dem Arbeitsamt telefonieren?
Ist wirklich spannend, Dein Sachverhalt. Bin auf des Rätsels Lösung gespannt.
Sorry, aber Dein Thema ist wirklich spannend. Ich habe gerade dieses Dokument DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1004157 gesehen.
Was passiert denn, wenn Du für den Eingliederungszeitraum KA schlüsselst und parallel an diesen Tagen die anteiligen Stunden abrechnest? Dann bräuchtest Du keine 2. Personalnumner und due SV-Tage finden Berücksichtigung.
Ich hoffe, ich nerve Dich nicht total mit meinen vielen Fragen.
Mit "KA" passiert was Dubioses, das lassen wir lieber:
Allerdings storniert er die Anmeldung zum 10.03. und führt eine neue zum 31.03. durch.
Immerhin ein Teilerfolg... aber teuer erkauft. 😞
Der Mitarbeiter erhält ja parallel sein Arbeitslosengeld. Gibt es einen Hinweis zur Berechnung? Woher kommt die Nachberechnung? Wie hast Du im Kalender die Arbeitsstunden eingebracht? 4 Stunden KA und 4 Stunden und 4 Stunden 1 beispielsweise?