abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wiedereingliederung in Lohn und Gehalt

9
letzte Antwort am 22.06.2020 09:39:39 von Dominika_Raciborska
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
janetlindsay
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 10
4349 Mal angesehen

Liebes DATEV-Team,

 

es wäre schön, wenn es bei Lohn und Gehalt einen Reiter z.B. unter "Besonderheiten" für das einpflegen von Wiedereingliederung (u.a. nach längerer Krankheit) geben würde.

Man würde dann nur den Zeitraum und die Stunden der Wiedereingliederung eintragen und das Programm berechnet das zu zahlende Gehalt.

 

Aktuell muss noch im Kalender für diesen Zeitraum "K6" und über die Monatserfassung das Gehalt händisch ausgerechnet und eingetragen werden. Leider können hierbei einige Fehler passieren, die über ein Tool vermieden werden könnten.

zieglerconsult
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 10
4332 Mal angesehen

Hallo,

 

die Zeiten der Wiedereingliederung zahlt die Krankenkasse bis zur vollständigen Eingliederung. Ich hab bisher noch keinen Arbeitgeber gesehen, der während der Wiedereingliederung freiwillig Leistungen bezahlt hat. Deshalb ist die Buchung K6 folgerichtig. 

 

Eventuell könnte mit einer Ergänzungszeile ein Teil-Tag gebucht werden mit 0,5 oder in Stunden. Das müsste ich aber auch erst probieren. Generell macht es aber keinen Sinn während der Eingliederung Entgelt zu sv-pflichtig zu verschenken.

 

 

janetlindsay
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 10
4317 Mal angesehen

Hallo,

 

bei uns ist dies nicht der erste Fall gewesen, in dem der Arbeitgeber SV-Pflichtiges Entgelt gezahlt hat, daher fänden wir es schön, wenn es diesbezüglich eine Vereinfachung geben würde.

0 Kudos
zieglerconsult
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 10
4311 Mal angesehen

Hallo,

 

das scheint tatsächlich nicht im Programm vorgesehen zu sein.

 

Als Kalenderschlüsselung zumindest nicht.

 

Mein Vorschlag wäre nur ermitteln Sie die Stunden manuell und geben Sie diese dann in den Bewegungsdaten mit der Lohnart 1000 ein.

 

Das hat bei mir geklappt.

 

 

image.png

 

 

0 Kudos
janetlindsay
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 10
4296 Mal angesehen

Hallo,

 

so habe ich es jetzt auch gelöst bekommen. Wie gesagt, wäre schön, wenn es hierfür eine Vereinfachung durch das Programm geben könnte.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 6 von 10
4238 Mal angesehen

Hallo, 


vielen Dank für Ihr Feedback! 


In Lohn und Gehalt ist es nicht vorgesehen, dass es ein extra Register / Reiter für das Thema "Wiedereingliederung" geben wird. Hintergrund hierbei ist, dass es unterschiedliche Wiedereingliederungsmaßnahmen gibt und diese individuell betrachtet werden müssen.


Weitere Informationen zur Abrechnung einer Wiedereingliederung finden Siehier.

 
Viele Grüße 


Lara Hien 
Personalwirtschaft 
DATEV eG 

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 7 von 10
4223 Mal angesehen

Hallo Frau Hien,

 

vielen Dank für Ihrer Erläuterungen, insbesondere zu den Beweggründen der Nichtumsetzung.

 

Gerne würde ich aber trotzdem noch einmal zumindest um Prüfung bitten, ob nicht die Möglichkeit besteht, dass zwei weitere Ausfallschlüssel aufgenommen werden. Einer für Wiedereingliederung ohne Zahlung AG und einmal Wiedereingliederung mit Zahlung AG. Im ersten Fall hat man alles - auch für Mitarbeiter, die die Vertretung übernehmen - direkt hinterlegt und im zweiten Fall könnte man noch einen Fehlerhinweis einbauen, dass kein Entgelt abgerechnet wurde.

 

Vielen Dank.

 

Viele Grüße

T. Reich

DATEV-Mitarbeiter
Lara_Hien
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 8 von 10
4178 Mal angesehen

Hallo T. Reich, 


der Wunsch nach Ausfallschlüsseln zur Abrechnung einer Wiedereingliederung ist bereits bekannt. 


Die Prüfung dieses Wunsches hat ergeben, dass an dieser Stelle keine Umsetzungsmaßnahme geplant ist. 


Hintergrund hierfür ist, dass ein Ausfallschlüssel alleine die Abrechnung einer Wiedereingliederung nicht komplett abbilden kann. 


Bei einer Wiedereingliederungsmaßnahme wird das Krankengeld der Krankenkasse weitergezahlt. Der Unterbrechungstatbestand, zum Beispiel mit dem Ausfallschlüssel K6, bleibt bestehen.

 

Während einer Unterbrechnung können keine weiteren Ausfallschlüssel erfasst werden.


Eine Verpflichtung zu einer zusätzlichen Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber besteht nicht.

 

Hierfür ist normalerweise ein angepasster Arbeitsvertrag erforderlich, der in der Regel auch ein 2. Beschäftigungsverhältnis begründet, dass über eine zweite Personalnummer - mit Eingabemöglichkeit der bezahlten Stunden in der Kalendererfassung - abzurechnen wäre.


Liebe Grüße


Lara Hien 
Personalwirtschaft
DATEV eG 

0 Kudos
Dion
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 10
3858 Mal angesehen

Wie wurde das denn nun richtig gelöst?

 

Wenn ich K6 eingebe und in den Bewegungsdaten das Gehalt manuell eingebe, werden aber ja leider keinerlei SV-Abgaben abgeführt, weil es "0" SV Tage sind.

Das Gehalt bei Wiedereingliederung ist aber SV Pflichtig.

Wie löse ich das Problem da richtig, wenn mein Arbeitnehmer z.b. 4 Stunden arbeitet in der Eingliederungszeit?

Muss ich dann eine zweite Personalnummer vergeben und dort nochmal SV anmelden und abrechnen?

 

LG

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Dominika_Raciborska
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 10 von 10
3829 Mal angesehen

Hallo,


wie eine korrekte Abrechnung einer Wiedereingliederung erfolgt, muss aus rechtlicher Sicht durch die Krankenkasse beurteilt werden. Entsprechend dessen kann die Abrechnung über eine zweite Personalnummer erfolgen oder die Unterbrechung in der aktuellen Personalnummer aufgehoben werden. 


Eine konkrete Empfehlung dazu können wir Ihnen nicht aussprechen. Wenden Sie sich zur Klärung bitte an die jeweilige Krankenkasse.


Weitere Informationen zur Abrechnung einer Wiedereingliederung finden Sie hier .


Viele Grüße aus Nürnberg

 

Dominika Raciborska

Personalwirtschaft 

DATEV eG

0 Kudos
9
letzte Antwort am 22.06.2020 09:39:39 von Dominika_Raciborska
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage