Wie wurde das denn nun richtig gelöst? Wenn ich K6 eingebe und in den Bewegungsdaten das Gehalt manuell eingebe, werden aber ja leider keinerlei SV-Abgaben abgeführt, weil es "0" SV Tage sind. Das Gehalt bei Wiedereingliederung ist aber SV Pflichtig. Wie löse ich das Problem da richtig, wenn mein Arbeitnehmer z.b. 4 Stunden arbeitet in der Eingliederungszeit? Muss ich dann eine zweite Personalnummer vergeben und dort nochmal SV anmelden und abrechnen? LG
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