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Wiederabrechnung Lodas - Auszahlungsbetrag

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letzte Antwort am 03.12.2020 11:33:56 von Alecya
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Alecya
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir haben zum 1. Mal eine wiederkehrende Abrechnung.

 

Das Gehalt für November wurde bereits gezahlt, nun haben wir eine wiederkehrende Abrechnung für 11/2020, da nachträglich noch Überstunden und die Vergütung zu zahlen sind. Es betrifft mehrere Mitarbeiter.

Dies haben wir nun auch eingetragen, wenn wir jetzt die Datei senden, wo gehe ich sicher, dass nur der Differenzbetrag von den Mitarbeitern abgerechnet bzw. ausgezahlt wird.

Ich glaube, man musste irgendwo ein Häckchen setzen bei den Mandantendaten. Leider weiß ich nicht mehr wo es war.

 

Beispiel:

Mitarbeiter hat bereits 1.500 EUR erhalten

300 EUR sollen nachgezhalt werden --> die Lohnabrechnung wird ja nochmal neu erstellt, das ist mir bewusst, aber ich möchte gern in der Überweisungsdatei nur die 300 EUR für den Mitarbeiter einspielen, anstatt 1.800 EUR.

 

Ich hoffe, ihr versteht mich.

Eine Nachberechnung soll hier nicht erfolgen.

 

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.

 

LG Alecya

sokrates
Erfahrener
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Nachricht 2 von 13
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Bei einer Wiederabrechnung erstellen Sie die Abrechnung ja quasi neu.

Also bekommen Sie Ihr Problem nur dadurch gelöst, dass Sie einen Netto-Abzug erfassen wie z.B. "bereits erhalten" und diesen in den Bewegungsdaten eingeben mit dem bereits ausgezahlten Betrag im Minus.

 

Liebe Grüße

Anne Koch

 

Alecya
Einsteiger
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Vielen Dank für Ihre Antwort,, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man den Differenzbetrag dann in der Datei erhält. Leider ist mein Seminar zu lange her....

 

Wenn wir es so lösen würden, wäre es ja fast wie eine Nachberechnung...falls ich den Betrag manuell auszahlen würde...

 

LG Alecya

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sokrates
Erfahrener
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Hallo Alecya,

 

wenn der Mitarbeiter seinen Auszahlbetrag erhalten hat, müssen Sie das Lodas nunmal irgendwie mitteilen.

Warum dann in der DTA-Datei mehr als der neue Auszahlungsbetrag enthalten sein soll, erschließt sich mir nicht.

 

Aber Sie werden Ihre Lösung sicherlich finden 😉

 

Liebe Grüße

Anne Koch

 

Flitze0815
Fortgeschrittener
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Ich glaube auch nicht, dass bei einer Wiederabrechnung nur der Differenzbetrag ausgewiesen wird; schließlich ersetzt die Wiederabrechnung ja die ursprüngliche Abrechnung. Warum keine Nachberechnung?

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

es gibt eine derartige Schlüsselung. Diese ist aber m.E. tatsächlich nicht sinnvoll einsetzbar.

 

Uwe_Lutz_0-1606917485350.png

 

Diese Schlüsselung hätten Sie aber VOR der Erstabrechnung erfassen müssen. Also zu einem Zeitpunkt, als Sie vermutlich noch gar nicht wussten, dass eine Korrektur notwendig wird...

 

Insoweit habe ich diese Schlüsselung noch nie verwendet, weil ich dies eben gerade nicht vorher weiß.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

Alecya
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Genau danach habe ich gesucht, vielen Dank.

 

Aber Sie haben Recht, leider war das Häkchen nicht gesetzt. Dies wurde jetzt aber gesetzt, falls es für das nächste Mal nötig ist.

 

Vielen Dank.

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Alecya
Einsteiger
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Nachricht 8 von 13
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So müssen wir es jetzt leider machen und nehmen "bereits überwiesen" mit auf......

 

Vielen Dank 🙂

 

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Alecya
Einsteiger
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Nachricht 9 von 13
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Eine Frage stellt sich mir gerade noch, wenn ich jetzt die Wiederabrechnung mache, was passiert denn da mit der Pfändung bzw der VWL? Diese sind ja jetzt auch auf den Lohnzetteln aufgeführt, geht dann hier auch nochmal eine neue Meldung raus? Das VWL haben wir ja bereits überwiesen, die Pfändung hat sich jedoch erhöht und nun bekommt der Mitarbeiter abgezogen. Wird das im Hintergrund korrigiert oder wie wird es gehandhab?

 

Vielen lieben Dank für eure Hilfen.

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 10 von 13
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Bei der Wiederabrechnung werden dann nur die Zahlungsträger für die wiederabgerechneten Mitarbeiter erstellt. VL kann man dann eigentlich ignorieren, wenn man keinen neuen Vertrag nachträglich angelegt hat. Für die Lohn- und Gehaltszahlungen wird dann nur der Differenzbetrag ausgewiesen, für sonstige Abzüge wieder alles

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
Alecya
Einsteiger
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Vielen Dank für die Antwort und sendet dann das Rechenzentrum noch irgendwelche Daten im Hintergrund bzgl. VWL und Pfändung?

Wir haben ja bereits bei der 1. Abrechnung die VWL und den Pfändungsbetrag übermittelt...wird da nochmal was doppelt ausgegeben? Wie ist es dann mit dem Buchungsjournal?

 

Bitte entschuldigt meine Unwissenheit, es ist wie gesagt die 1. Wiederabrechnung.

 

Danke für die Hilfe im Voraus.

 

LG Alecya

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Flitze0815
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Hallo Alecya,

die Zahlungsträger werden noch einmal neu ausgegeben. Wenn ihr es mit der direkten Übermittlung der Daten an die Bank macht und dann das Protokoll zur Ausführung unterschrieben übermitteln müsst, dürft ihr eben nur das Sammelprotokoll für die LuG-Zahlungen unterschrieben an die Bank schicken. Werden die Daten ins Bankprogramm direkt importiert, dann auch nur die Datei mit den Lohn- und Gehaltszahlungen.

Gruß

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
Alecya
Einsteiger
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Nachricht 13 von 13
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Vielen lieben Dank. 🙂

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letzte Antwort am 03.12.2020 11:33:56 von Alecya
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