Ein Werkstudent (19Std.) möchte sein Pflichtpraktikum (unbezahlt) parallel/gleichzeitig zu seinem Job als Werkstudent, beim selben Arbeitgeber absolvieren? Geht das überhaupt und wenn ja, wie wird das in der Abrechnung dargestellt? Dann müsste man den Mitarbeiter ja 2 x anlegen? 1 x existiert er bereits als Werkstudent und dann müsste er ein 2. Mal mit Zwischenpraktikum ohne Arbeitsentgelt angelegt werden? Vielen Dank schon vorab für hilfreiche Informationen.
Nein, das geht meiner Kenntnis nach nicht, denn es besteht Personenidentität.
Möglich wäre das nur bei einem Arbeitgeber, der eine andere juristische Person ist.
Aber auch dann wäre immerhin noch der Studentenstatus gefährdet.
betr. Studentenstatus: auch, wenn es sich um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum handelt (bei dem Arbeitsentgelt und Arbeitszeit keine Relevanz haben?)
Hallo,
rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Krankenkasse um abzuklären, wie der Mitarbeiter abgerechnet werden soll.
Können Sie sagen, ob es wiederum möglich ist, die Werkstudententätigkeit bei AG1 und das Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums bei AG2 zu absolvieren? Falls ja, gibt es hier Vergütungsgrenzen, die beachtet werden müssen? Dankeschön!
Datev gibt keine rechtlichen Antworten. da mal mit der kk sprechen , und hoffen , einen fähigen menschen dort zu erwischen.
aber ist so ein pflichtpraktikum nicht vollzeit? da wäre doch kaum noch zeit für nen 2.job?
Hallo,
ich wärme den Thread mal auf, weil ich gerade vor derselben Frage stehe und die zuständige KK mir nur mitgeteilt hat, dass Werkstudententätigkeit und vorgeschriebenes Zwischenpraktikum gleichzeitig zwar grundsätzlich möglich sind, die Antwort auf die Frage, ob auch beim selben Arbeitgeber, jedoch ausgespart hat.
Sofern der Eröffner dieses Threads hier noch unterwegs ist: Wie wurde das Problem damals gelöst?
Grüße
Hallo Community,
gibt es ein Community-Mitglied, das Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall hat und diese hier teilen möchte?
@Lohnfuzzi schrieb:Hallo,
ich wärme den Thread mal auf, weil ich gerade vor derselben Frage stehe und die zuständige KK mir nur mitgeteilt hat, dass Werkstudententätigkeit und vorgeschriebenes Zwischenpraktikum gleichzeitig zwar grundsätzlich möglich sind, die Antwort auf die Frage, ob auch beim selben Arbeitgeber, jedoch ausgespart hat.
Sofern der Eröffner dieses Threads hier noch unterwegs ist: Wie wurde das Problem damals gelöst?
Grüße
Bei zwei Arbeitgebern sehe ich persönlich kein Problem. Als Beispiel:
- Student SA+SO und max. 20 Stunden. Oder Minijob.
- Und vorgeschriebenes Pflichtpraktikum MO-FR ohne Entgelt.
Warum wird der Werkstudent nicht abgemeldet und im Pflichtpraktikum sozialversicherungsfrei angemeldet / bezahlt.
Wäre mMn win/win
Das ist eine berechtigte Frage. Ich werde diese Alternative mal mit den involvierten Parteien besprechen.
Grüße