Hallo zusammen,
ich habe bei einem Mandanten einen Mitarbeiter - der Fahrtkosten pauschal mit 15% bekommt in Höhe von 400,00€ (davor Midijobber).
Jetzt wird er als Werkstudent beschäftigt. Kann er trotzdem die 400€ bekommen?
Gibt es noch andere Dinge, die ich beachten sollte, außer 20h, versicherungsfrei außer RV usw.?
Vielen Dank.
Ob Werkstudent, Minijobber, Vollzeit oder Azubi - die Pauschalierung der Fahrtkosten ist davon abhängig, was der Arbeitnehmer nach dem EStG als Werbungskosten ansetzen könnte.
Also: km Wohnung/Arbeit x Kilometersatz x tatsächliche Arbeitstage = 400 € oder mehr?
Gibt es noch andere Dinge, die ich beachten sollte, außer 20h, versicherungsfrei außer RV usw.?
Ja: beachten, dass Werkstudentenprivileg angewandt werden darf. Also Vollzeitstudiums, kein Urlaubssemester, nicht zwischen Bachelor und Master, nicht über 25 Semester etc 🙂
@Steuern_1- schrieb:
Jetzt wird er als Werkstudent beschäftigt. ....
Gibt es noch andere Dinge, die ich beachten sollte, außer 20h, versicherungsfrei außer RV usw.?
Das Prüfschema der Minijobzentrale für Werkstudenten kennen Sie und haben Sie anhand Ihres Falles nachvollzogen?
Viele Grüße und einen schönen Tag.