abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Werkstudent Gleitzone Nachberechnung RV bei weniger Stunden

5
letzte Antwort am 16.04.2024 20:31:19 von Sandra_7
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Sandra_7
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 6
182 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

ich würde hier einmal gerne meine zweite Frage als Werkstudentin stellen (1. Frage bzgl. Nachberechnung Urlaubsanspruch)

 

Ich arbeite seit dem 09.06.2023 als Werkstudentin beim Unternehmen und habe in Rücksprache mit der Personalabteilung ab September 2023 weniger gearbeitet. Ende März erhielt ich die Nachricht, dass aufgrund meiner reduzierten Stunden (Endphase der Bachelorarbeit - daher war ich meist von Januar bis März 2024 nur 5h/Woche im Unternehmen), sie nun die Gleitzone rückwirkend bis November 2023 "rausnehmen" müssen und es daher zu Nachzahlungen bei der RV komme. 

 

Ich habe dazu fleißig recherchiert und stoße jedoch nur auf die Regelungen bzgl. Minijob und Midijob/Werkstudent.

Mein Gehalt lag trotz verkürzter Stunden bis auf in den Monaten 12/23 und 03/24 immer über den 538,00€. Eine Nachzahlung in Höhe von 139,80€ wurde mit meinem Lohn vom März 24 direkt einbehalten...

 

Kann mir hier eventuell jemand weiterhelfen - wieso eine Rückzahlung in dieser Höhe entsteht, obwohl ich nur in 2 Monaten unter die Midijob-Grenze falle, was meines Verständnisses nach jedoch auch keine Nachteile entstehen sollten? Oder handelt es sich hierbei doch um etwas völlig anderes? Was interessiert die RV meine Stunden - solange mein Lohn wie gesagt fast immer im Midijob-Bereich lag?

 

Vielen Dank vorab!

 

Sandra

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 6
157 Mal angesehen

Wenn Sie durchschnittlich über 520/538 € mtl. verdient haben, ist der Werkstudentenstatus mit seinen weiteren Bedingungen ebenso durchgehend in Ordnung, wenn ich das richtig verstanden habe.

0 Kudos
Ncl-bhn_
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 6
146 Mal angesehen

Bei Veränderungen der Ersteinschätzung (hier: "Arbeitnehmerin ist Midijobberin") ist bei der dann eingetretenen Veränderung (weniger Stunden aufgrund xy, zukünftig wohl kein Midijob mehr) wird vorausschauend neu eingeschätzt aber nicht rückwirkend korrigiert, nur weil die "alte" Schätzung nicht weiterhin Bestand hat.

 

 

0 Kudos
lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 6
126 Mal angesehen

Midijob: Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts nötig | Personal | Haufe

 

Hier wird erklärt, wie man einstuft, ob es ein Midijob ist oder nicht. Lassen Sie sich von dem Steuerbüro erklären, wie die das ermittelt haben.

LG
VM
0 Kudos
Sandra_7
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 6
60 Mal angesehen

Hallo und vielen Dank für die Rückmeldung!

Wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe, ist die Handhabung der Personalabteilung also nicht korrekt?

Wie kann ich denn nachprüfen lassen, wo hier der Fehler liegt bzw. wie ich die Einbehaltung des Lohn rückgängig machen kann?

0 Kudos
Sandra_7
Beginner
Offline Online
Nachricht 6 von 6
59 Mal angesehen

Vielen Dank für den Link. Auch hier erschließt sich mir keine Rückforderung da es in allen Artikeln, welche ich gelesen habe, immer nur darum geht sollte man über die 2,000€ hinaus kommen. Besonders da ein Minijobber meiner Meinung nach weniger Abgaben hat und es somit auch wieder nicht zu Rückzahlungen kommen sollte?

0 Kudos
5
letzte Antwort am 16.04.2024 20:31:19 von Sandra_7
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage