Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin ist aus einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung zum 1.3. in die Rente eingetreten. Ab 2.3. übernimmt sie als geringfügig Beschäftigte eine Krankheitsvertretung für 5 Monate. Nach dem aktuellen Update erhalte ich nun eine Fehlermeldung #LN17900, dass das Gesamtentgelt in 2023 die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Sie wurde zum 28.2. mit Grund 30 von der Sozialversicherung abgemeldet. Sozialversicherungsbeiträge für Januar und Februar wurden ordnungsgemäß abgeführt. Zum 2.3. wurde sie mit Meldegrund 10 als geringfügig Beschäftigte angemeldet. DATEV rechnet nun den Verdienst von Januar bis Juli zusammen und stellt fest, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde und die Mitarbeiterin sv-pflichtig abgerechnet werden muss. Der Verdienst von März bis Juli liegt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Datev erkennt nicht, dass es sich um zwei verschiedene sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungen handelt. Die Historie zum Status und zur Eingabe BGS KV ist korrekt eingegeben. Vor dem Update lief die Probeabrechnung fehlerfrei durch. Was kann ich tun?
Vielen Dank!
Viele Grüße,
Susanne
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Susanne4 schrieb:Was kann ich tun?
Im Zweifel: Änderungen am "alten" Eintrag rückgängig machen und die Mitarbeiterin für den Minijob neu anlegen.
Hallo,
das verstehe ich leider nicht. Die Mitarbeiterin wurde doch von März bis Juni ohne Probleme als geringfügig Beschäftigte bereits abgerechnet. Die Beschäftigungszeiträume 1.1.13 bis 28.2.23 (sozialversicherungspflichtig und Austritt) und 1.3. (Eintritt geringfügig) bis 31.7. sind richtig hinterlegt. Soll ich jetzt nur für Juli neu anlegen? Dann stimmt doch die ganze Historie nicht mehr. Was ist mit "alter" Eintrag gemeint? Danke.
VG, Susanne
@Susanne4 schrieb:Was ist mit "alter" Eintrag gemeint?
Die vorherige, sv-pflichtige Beschäftigung der Mitarbeiterin. Sie hätten sie schlussendlich zweimal in der Personalliste - einmal bis zum 28.02. und einmal als Minijobberin vom 02.03. bis 31.07.
Wenn LuG die Mitarbeiterin als zwei verschiedene Personen behandelt, kann es die Verdienste nicht zusammenrechnen. 😉
Aber das kann doch nicht die Lösung sein? Dann muss ich die Abrechnungen März bis Juni löschen und neu abrechnen??? Zumal die Fehlermeldung doch bis einschließlich Juni nicht aufgetaucht ist. Und da wären beide Sozialversicherungsverhältnisse zusammen addiert auch schon über der Geringfügigkeitsgrenze gewesen. Am Freitag lief die Probeabrechnung noch fehlerfrei durch und nach dem eingespielten Update am Wochenende bekomme ich die Fehlermeldung. Vor dem Update hat LuG doch erkannt, dass der Minijob lediglich von März bis .... zu betrachten ist.
Die Meldung hat doch aber keine Auswirkung, außer dass sie nervt, oder?
Oder verhindert sie bei LuG die Abrechnung?
Bei LODAS würde ich sie ignorieren. Ich weiß ja, dass alles ok ist.
War mir nicht sicher, ob ich trotz Fehlermeldung abrechnen kann. Aber es geht. Vielen Dank!
Manche Fehlermeldungen sind einfach "hirnwitzig".
Lösung: liegenlassen und beobachten, zum Jahresende prüfen, ob die SV-Meldung richtig erstellt wird. Ab Januar 24 dürfte der Fehler dann nicht mehr anzeigen.
Viel Erfolg
Es gibt ja die schöne Möglichkeit bei Hinweis / und Fehlermeldungen ein Feedback mit Rechtsklick zu geben in Grün, Gelb und Rot, zumindest in Lohn+Gehalt.
Und in den Protokollen sind es teils Hinweismeldungen (schwarze Schrift, prüfen aber es muss nicht unbedingt was unternommen werden) und teils Fehlermeldungen (rote Schrift, es muss was geändert werden, sonst geht die Abrechnung nicht. )
High,
leider nennt L&G Fehler und Hinweismeldungen nicht separat.
Bei Fehlermeldung ist eingreifen nötig, Hinweismeldung kann nach Nachdenken ignoriert werden😀
Gruss Mike
Ich konnte die Mitarbeiterin trotz roter Fehlermeldung abrechnen. Es war kein Eingreifen nötig. Feedback habe ich an DATEV gegeben. VG, Susanne
High,
ok, das ist ja gut😎
Dann ignoriere meinen Hinweis einfach😀
Danke für die Rückmeldung
Gruss Mike