abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

Susanne4
Einsteiger
Offline Online
1958 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

eine Mitarbeiterin ist aus einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung zum 1.3. in die Rente eingetreten. Ab 2.3. übernimmt sie als geringfügig Beschäftigte eine Krankheitsvertretung für 5 Monate. Nach dem aktuellen Update erhalte ich nun eine Fehlermeldung #LN17900, dass das Gesamtentgelt in 2023 die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt. Sie wurde zum 28.2. mit Grund 30 von der Sozialversicherung abgemeldet. Sozialversicherungsbeiträge für Januar und Februar wurden ordnungsgemäß abgeführt. Zum 2.3. wurde sie mit Meldegrund 10 als geringfügig Beschäftigte angemeldet. DATEV rechnet nun den Verdienst von Januar bis Juli zusammen und stellt fest, dass die Geringfügigkeitsgrenze überschritten wurde und die Mitarbeiterin sv-pflichtig abgerechnet werden muss. Der Verdienst von März bis Juli liegt unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Datev erkennt nicht, dass es sich um zwei verschiedene sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungen handelt. Die Historie zum Status und zur Eingabe BGS KV ist korrekt eingegeben. Vor dem Update lief die Probeabrechnung fehlerfrei durch. Was kann ich tun?

 

Vielen Dank!

 

Viele Grüße,

Susanne 

Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben