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Warten auf Antwort von DATEV LOHN Hotline seit November 18

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letzte Antwort am 06.06.2019 17:23:10 von andreah
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andreah
Beginner
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Nachricht 1 von 16
1801 Mal angesehen

Hallo liebes DATEV-Team,

am 29.11.2018 habe ich bei der DATEV-Hotline für LODAS angerufen, da eine unerklärliche Differenz in unserer Buchungsliste unter Forderungen an KK (Programmfehler?) aufgetaucht ist. Frau Weidemann von der DATEV wollte sich darum kümmern und antwortete mir, dass dies etwas dauern könne.

Na ja, nun ist es schon Juni 2019 und wir müssen dringend den Jahresabschluss des Mandanten machen.

Jetzt habe ich heute wieder bei der Hotline angerufen.

Die Dame von der DATEV hat mir nun mitgeteilt, dass sie meine Anfrage weitergibt.

Können Sie mir mitteilen, wie lange ich noch warten muss, bis mir die Hotline mitteilen kann, was bei der Buchungsliste schiefgelaufen ist?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe.

Andrea

mkinzler
Meister
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Den Status können Sie bei den Servicekontakten verfolgen.

andreah
Beginner
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Nachricht 3 von 16
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Vielen Dank für die Info Herr Markus Kinzler,

da ich damals bei der Hotline angerufen habe gibt es hierzu keinen Status in den Servicekontakten. Leider!!!

Ich dachte damals noch, dass das Problem schnell und einfach von der Hotline zu lösen wäre.

Jedenfalls hat das früher immer funktioniert.

Viele Grüße

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andreah
Beginner
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Nachricht 4 von 16
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Ich habe gerade einen Anruf von der DATEV bekommen.

Durch den Filter im Servicekontakt habe ich die Info nicht bekommen. Zudem habe ich heute erstmals von einem Servicekontakt überhaupt erfahren (Danke, Herr Markus Kinzler). Wäre schön, wenn diese Funktionen auch bei den Jahreswechselseminaren bekannt gegeben werden würden.

Leider hilft mir die sehr allgemein beschriebene Info im Servicekontakt überhaupt nicht weiter. Frau Weidemann von der DATEV hat mir dann telefonisch die Differenzen ausführlich erläutert.

Leider ist das Ganze für mich immer noch nicht plausibel, da bei einer ggfs. erfolgten Nachberechnung ins Vorjahr, in der bei einer Arbeitgeber-Lohnfortzahlung

der Betrag bereits als Forderung im Dezember des Vorjahres in der Buchungsliste enthalten war und dann

nochmals als Forderung im Januar des Folgejahres mitsamt der m. E. nicht erstattungsfähige Differenz zum fortgezahltem Bruttoentgelt in der Buchungsliste ausgewiesen wurde.

Da ich bereits um Überprüfung der Sachlage beim Servicekontakt gebeten habe, hoffe ich nun, dass ich eine hilfreiche Antwort erhalte. Ich melde mich hier wieder sobald das geschehen ist.

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andreah
Beginner
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Beispiel:

Buchungstechnisch sieht das so aus:

Buchungsliste Dezember 2017

Forderungen Krankenkassen Euro 2.000

Mit Lohnabrechnung Januar 2018 erfolgt eine Nachberechnung für Dezember 2017.

Die Forderungen an Krankenkassen beträgt im Januar 2018 Euro 500.

Buchungsliste Januar 2018

Forderungen Krankenkasse Euro 2.500 (Euro 2.000 für Dezember 2017 plus Euro 500 für Januar 2018).

Die Buchungsliste für Januar 2018 kann m. E. also so nicht stimmen (Einbuchung der doppelten Forderung).

Euro 2.000 Buchungsliste Dezember 2017

+ Euro 2.000 Buchungsliste Januar 2018 (für Dezember 2017)

+ Euro 500 Januar 2018

= Summe Euro 4.500

Zahlungen von Krankenkassen

Euro 2.000 für Dezember 2017

+ Euro 500 für Januar 2018

= Summe Euro 2.500

Also, die Buchungsliste geht nicht auf.

Leider sieht das die DATEV anders.

Das ist nur ein Teil des Problems, denn die Buchungsliste für Januar 2018 weißt dazu noch eine nicht erstattungsfähige Differenz zum fortgezahlten Bruttoentgelt auf.

Das gefällt mir gar nicht, denn aus meiner Sicht kann das nicht richtig sein!

Sorry!

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stefans
Fortgeschrittener
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Das gefällt mir gar nicht, denn aus meiner Sicht kann das nicht richtig sein!

Sorry!

Moin Moin,

dann buchen Sie den Sachverhalt doch wie Sie es für richtig halten.

Eine korrigierte Buchungsliste werden Sie nicht oder nur mit erheblichen Aufwand erhalten, insbesondere da es sich um einen einmaligen Sachverhalt aus Dezember 2017/ Januar 2018 handelt.

Und ohne den Sachverhalt vollständig zu kennen, mit allen Angaben bzw. Änderungen in LODAS wird Ihnen hier in der Community vermutlich auch niemand weiterhelfen können.

Beste Grüße

Stefan

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andreah
Beginner
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Moin, Moin Herr Stefans,

Wer sagt denn, dass das ein Einzelfall ist?

Ich kann das nur hoffen, denn es steckte viel Zeit in der Fehlersuche drin und ich will mich auf die Daten der DATEV eigentlich verlassen können. Im Moment ist mein Vertrauen diesbezüglich „angeknackst„.

Liebe Grüße aus Bayern

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schmulz
Erfahrener
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Moin,

ich kann mich an keinen Fall erinnern, dass die Buchungsliste fehlerhaft war und nicht erklärbare Differenzen vorhanden waren.

Es kann bei Ihrem Fall sich nur um einen Einzelfall handeln, denn ansonsten wäre die Community voll davon :-).

VG

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stefans
Fortgeschrittener
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Ich kann das nur hoffen, denn es steckte viel Zeit in der Fehlersuche drin und ich will mich auf die Daten der DATEV eigentlich verlassen können. Im Moment ist mein Vertrauen diesbezüglich „angeknackst„.

Die Buchungslisten aus LODAS können nur so richtig sein, wie die entsprechenden manuellen Eingaben und ggf. Korrekturen der Sachbearbeiter in LODAS.

Wie auch Herr Schmulz schreibt, kenne ich keinen Fall, in dem die Buchungsliste falsch war und der Fehler nicht bei einem Menschen lag.

Die Buchungslisten sind eine gute Hilfe, müssen aber m.E. immer im Rahmen der Buchhaltung oder spätestens mit dem JA geprüft und hinterfragt werden. Darauf verlassen würde ich mich nie.

andreah
Beginner
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Die manuellen Eingaben waren richtig, die Buchungsliste ist dennoch falsch.

Na ja, wenn man eine Nachberechnung ins Vorjahr anstösst, muss ich nun bei LODAS anscheinend  davon ausgehen, dass deshalb z. B. Forderungen an Krankenkassen fälschlicherweise mehr als verdoppelt in der Buchungsliste ausgewiesen werden.

Ich dachte bisher, dass sowas bei der DATEV nicht passieren würde. Umso mehr bin ich nun entsetzt und enttäuscht.

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Hilsenbeck,

zu Ihrem Anliegen zwei Fragen:

1. Wurden die Lohnbuchungen manuell eingegeben oder übernommen?

2. Befinden sich auf der fraglichen Buchungsliste (Folgeseiten) zusätzlich im oberen Bereich der Titel "Einzelaufstellung"?

Viele Grüße

Christian Wielgoß

andreah
Beginner
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Nachricht 12 von 16
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Hallo Herr Christian Wielgoß,

Zu 1.

Lohnabrechnung Dezember 2017:

es war die Arbeitgeber-Lohnfortzahlung nach Arbeitstagen (Mo.-Fr.) geschlüsselt

Erfassung AU 04.12.-29.12.2017 (29.12.2017 = Freitag)

Lohnabrechnung Januar 2018:

AU verlängert bis mitte 01/2018 - deshalb erfolgte eine automatische Nachberechnung für Dezember 2017

für 30.12.-31.12.2017.

30.12.-31.12.2017 dürfte jedoch keine Auswirkung haben, da Sa.-So. keine Arbeitstage sind (siehe auch Fehler- und Hinweisprotokoll).

Zu 2.

Buchungsliste Vorlaufdaten - siehe bereits vorher geschriebenes Beispiel.

Zusätzlich 2 Buchungslisten für Revisionszwecke manuelle Korrekturen:

bei der 1. Buchungsliste sind nur die fehlerhaften Beträge enthalten,

bei der 2. Buchungsliste für Revisionszwecke manuelle Korrekturen wäre der Betrag Forderungen an Krankenkassen korrekt gewesen, es kam allerdings keiner darauf. Weder die DATEV noch ich.

Meine Frage hierzu:

Muss ein DATEV-Nutzer - wenn eine DATEV-Buchungsliste nicht aufgeht - immer alle Buchungslisten für Revisionszwecke manuelle Korrekturen checken, um festzustellen, was zutreffend ist?

Auf jeden Fall haben Sie mir sehr geholfen!

Vielen Dank Herr Christian Wielgoß!

Viele Grüße

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wielgoß
Experte
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Hallo Frau Hilsenbeck,

nein - wird die Buchungsliste per Schnittstelle übernommen werden die aufgelaufenen Werte berücksichtigt. Die Buchungslistenvariante mit Einzelaufstellung (sofern in den Mandantenstammdaten geschlüsselt) ist nur informativ - hier werden keine eigenen Buchungssätze erzeugt.

Die Einzelaufstellung kann dann hilfreich sein, wenn beispielsweise bei Nachberechnungen ins Vorjahr die Korrekturen in der Buchführung vollzogen werden sollen. Das muss dann aber durch manuelle Buchung geschehen...

Viele Grüße

Christian Wielgoß

andreah
Beginner
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Hallo Herr Christian Wielgoß,

na ja, leider ist in unserem Fall die Buchungsliste falsch, so dass die mehr als doppelt so hohen Forderungen Krankenkassen in der Buchhaltung ausgewiesen wurden.

Die 2. Buchungslistenvariante Einzelaufstellung (für Revisionszwecke manuelle Korrekturen) ist richtig. Die zu hohen Forderungen werden von uns manuell ausgebucht. Leider hat die Fehlersuche uns sehr viel Zeit gekostet, zumal die DATEV - nach wie vor - behauptet, dass die Buchungsliste korrekt sein soll.

Hmmm, leider kann diese Buchungsliste niemals aufgehen, da die Forderungen Krankenkassen mehr als doppelt so hoch ausgewiesen wurden. Nicht gut!

Viele Grüße

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marcbrost
Erfahrener
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Hallo Frau Hilsenbeck,

Durch den Filter im Servicekontakt habe ich die Info nicht bekommen. Zudem habe ich heute erstmals von einem Servicekontakt überhaupt erfahren (Danke, Herr Markus Kinzler). Wäre schön, wenn diese Funktionen auch bei den Jahreswechselseminaren bekannt gegeben werden würden.

zum fachlichen Thema haben sich bereits andere Teilnehmer gemeldet. Ich nehme an, dass Sie in einem Unternehmen und nicht in einer Steuerkanzlei arbeiten, denn bei den Kanzleien wurde soweit ich mich erinnern kann über den neue Servicekontakt informiert und auch über die Änderungen die sich durch die Umstellung der Nuko zur BRV ergeben. Hatten Sie sich nicht nochmal bei der Hotline gemeldet, als Sie keine Rückmeldung erhalten hatten?

Viele Grüße

Marc Brost

Viele Grüße
Marc Brost
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andreah
Beginner
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Nachricht 16 von 16
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Sehr geehrter Herr Marc Brost,

wann und in welcher Form wurden die Kanzleien über den neuen Servicekontakt informiert?

Und ja, ich habe mich wegen der fehlerhaften Buchungsliste mit der Hotline und die Hotline des Öfteren auch mit mir in Verbindung gesetzt. Wobei die DATEV-Hotline - nach wie vor - der Meinung ist, dass diese Buchungsliste (die leider nicht aufgehen kann) richtig wäre.

Allerdings hat mir heute die DATEV-Mitarbeiterin mitgeteilt, dass sie Kenntnisse im LODAS-Bereich hat, allerdings ansonsten aber nichts über die Verbuchungen in der Finanzbuchhaltung weiß.

Hmmm, und da liegt m. E. "der Hund begraben....". Es wäre gut, wenn sich das mal jemand von der DATEV anschauen würde, der auch Ahnung von der Fibu hätte.

Viele Grüße

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letzte Antwort am 06.06.2019 17:23:10 von andreah
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