Hallo!
Bei einem Mandanten habe ich eine normale Abrechnung durchgeführt, obwohl ich erst die Vorschusszahlungen machen wollte (leider habe ich nicht auf Vorschuss umgestellt)
Kann ich die Vorschussabrechnung nur durch eine Rücksetzung durchführen?
Welche Möglichkeiten habe ich noch?
mfg Torsten
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
wenn die Daten nach 10.30 Uhr gesendet wurden, sofort einen weiteren Lauf mit einer Wiederholungsabrechnung für einzelne Personalnummern für den VORMONAT senden (Fehlermeldung beim Senden bestätigen).
Die Daten müssen bis spätestens 11.29 Uhr im Rechenzentrum sein, damit die Verarbeitung des aktuellen Monats nicht erfolgt.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Nachtrag: beschrieben ist das Vorgehen im Dokument Die Abrechnung des Mandanten wurde versehentlich gesendet – Wie kann diese gestoppt werden?
Funktioniert leider nicht mehr - die Abrechnung war gestern erfolgt!
Was nun?
Gruß Torsten
Ergänzende Frage: Ist das ein Schätzmandant in der SV?
Ja!
Dann wird es eventuell etwas kompizierter.
Sonderfunktion Rücksetzen ausführen. Nächsten Verarbeitungslauf abwarten, Ergebnis holen. Dann mal kontrollieren, ob die Schätzbeitragsnachweise ersetzt wurden. (eigentlich sollte das nicht mehr passieren). Wenn ja, müssen Sie erst noch eine Wiederabrechnung komplett des letzten Monats machen und das Ergebnis abwarten. Wenn nicht, können sie gleich die Vorschüsse machen.
Vielen Dank und ein schönes Wochenende ![]()
Hallo Community,
danke für Ihre Beiträge. Ich möchte noch einen wichtigen Aspekt ergänzen:
Bei Mandanten mit Teilnahme am Schätzverfahren ist es nach der Rücksetzung zwingend erforderlich, unter Mandantendaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten das Kontrollkästchen Teilnahme am Schätzverfahren zu aktivieren bzw. grün zu markieren (Änderungskennzeichen setzen). Anschließend müssen die Stammdaten separat und nach der Verarbeitung der Stammdaten eine Wiederabrechnung komplett für den Monat, auf den zurückgesetzt wurde, an das Rechenzentrum gesendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau kristinfrohmeyer,
warum ist das notwendig? Und seit wann? Ich habe den Fall auch schon gehabt - passiert halt - und da habe ich das Häkchen nicht erneut bzw. das Änderungskennzeichen gesetzt. Ausserdem ist es doch in der Regel so, dass das Schätzverfahren schon länger läuft. Also wiso wird diese Funktion dann ebenfalls zurückgesetzt? Das ist doch eine massive Fehlerquelle.
Hallo,
dies ist notwendig, da durch die Rücksetzung auch die Schätzwerte für den zurückgesetzten Monat mit gelöscht werden.
Prüfen Sie diesbezüglich Ihre Auswertungen.
Das Vorgehen ist im Dokument 1020625 - Abrechnungsstand hochsetzen/rücksetzen ebenfalls beschrieben.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hi!
(Wie) Kann ich die Beitragsnachweise der Krankenkasse stornieren?
mfg Torsten
Moin,
(Wie) Kann ich die Beitragsnachweise der Krankenkasse stornieren?
dies ist nicht über das Programm möglich. Hierzu müssen Sie sich direkt mit den Krankenkassen in Verbindung setzen und das Vorgehen klären. Im Regelfall reicht eine schriftliche Mitteilung, welcher Nachweis nun korrekt gelten soll.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Danke!
Aber eine "positivere" Antwort wäre mir lieber gewesen ![]()
@ Datev - kann man das nicht ändern?! bzw. warum nicht?
Moin,
das Zurücksetzen ist eine "Notfallmaßnahme" und sollte ein absoluter Ausnahmefall sein. Hier wird in den normalen Ablauf einer maschinellen Abrechnung eingegriffen - und ob für solche Fälle Meldeverfahren vorgesehen sind, wage ich zu bezweifeln.
Nicht umsonst weist die DATEV darauf hin, dass zu empfehlen ist, vor einer Zurücksetzung eine Archiv-DVD anzufordern, da ein Prüfer auch die Möglichkeit haben muss, die zurückgesetzten Abrechnungen zu prüfen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hi!
Das ist ja alles nachvollziehbar!
Es wäre mir auch lieber gewesen, wenn das System mir mitgeteilt hätte, dass es noch keine Vorschussabrechnung gibt und ich daher wirklich schon eine Abrechnung machen möchte (vor allem 2 Wochen vor dem normalen Termin)^^
Ich hatte ja auch versucht andere Lösungen zu nutzen - ging aber nicht . Der Vorschuss musste nun mal zum Ende des Monats berechnet werden....
Gruß Torsten
p.s. Dass ich den Fehler begann, war ja auch nicht gewollt!