abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Vorarbeitgeberwerte vergessen

3
letzte Antwort am 22.04.2023 18:10:54 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
K-Mayer66
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
406 Mal angesehen

Hallo liebe Community! 

 

Ich habe mal eine Frage bzgl. der Vorarbeitgeberwerte.

 

Mir ist es schon passiert, dass ich bei neuen MA vergessen habe, die Vorarbeiterwerte einzutragen. Kann ich die noch rückwirkend eintragen, wenn ich die vorherige Lohnsteuerbescheinigung anfordere?

Was wäre eigentlich die Konsequenz, wenn man es vergisst und am Ende vom Jahr die Lohnsteuerbescheinigung so raus geht?

Vielen Dank schon mal für die Info

Viele Grüße

FrauSmith
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
384 Mal angesehen

Wir geben nie die Vorarbeitergeberwerte aus der Lohnsteuerbescheinigung ein. Wer fordert sie denn als neuer Arbeitgeber an? Ich würde auch nicht wollen das mein neuer AG die sieht.

 

Wenn Einmalbezüge gezahlt werden gebe ich die Vorarbeitgebertage an. Das reicht ja aus.

In die Lohnsteuerbescheinigung kommen die Werte ja nicht.

 

 

0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
377 Mal angesehen

@K-Mayer66  schrieb:



Was wäre eigentlich die Konsequenz, wenn man es vergisst und am Ende vom Jahr die Lohnsteuerbescheinigung so raus geht?



Wenn Sie weder Vorarbeitgeberwerte noch Vorarbeitgebertage erfassen und eine Einmalzahlung abgerechnet wird, ist die Lohnsteuer hierauf zu niedrig und der Arbeitgeber haftet ggf. für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer.

 

 


@K-Mayer66  schrieb:

ann ich die noch rückwirkend eintragen, wenn ich die vorherige Lohnsteuerbescheinigung anfordere?


Für das aktuelle Jahr grds. ja - wie dies allerdings in LuG funktioniert, weiß ich nicht. 

0 Kudos
t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
368 Mal angesehen

Im Grunde wie in Lodas.

 

Die Daten müssen in den Vorarbeitgeberwerten eingetragen werden. Im aktuellen Jahr erfolgt eine automatische Nachberechnung und die eventuell zu wenig einbehaltene Lohnsteuer wird noch einbehalten.

3
letzte Antwort am 22.04.2023 18:10:54 von t_r_
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage