Hallo liebe Community!
Ich habe mal eine Frage bzgl. der Vorarbeitgeberwerte.
Mir ist es schon passiert, dass ich bei neuen MA vergessen habe, die Vorarbeiterwerte einzutragen. Kann ich die noch rückwirkend eintragen, wenn ich die vorherige Lohnsteuerbescheinigung anfordere?
Was wäre eigentlich die Konsequenz, wenn man es vergisst und am Ende vom Jahr die Lohnsteuerbescheinigung so raus geht?
Vielen Dank schon mal für die Info
Viele Grüße
Wir geben nie die Vorarbeitergeberwerte aus der Lohnsteuerbescheinigung ein. Wer fordert sie denn als neuer Arbeitgeber an? Ich würde auch nicht wollen das mein neuer AG die sieht.
Wenn Einmalbezüge gezahlt werden gebe ich die Vorarbeitgebertage an. Das reicht ja aus.
In die Lohnsteuerbescheinigung kommen die Werte ja nicht.
@K-Mayer66 schrieb:
Was wäre eigentlich die Konsequenz, wenn man es vergisst und am Ende vom Jahr die Lohnsteuerbescheinigung so raus geht?
Wenn Sie weder Vorarbeitgeberwerte noch Vorarbeitgebertage erfassen und eine Einmalzahlung abgerechnet wird, ist die Lohnsteuer hierauf zu niedrig und der Arbeitgeber haftet ggf. für zu wenig einbehaltene Lohnsteuer.
@K-Mayer66 schrieb:ann ich die noch rückwirkend eintragen, wenn ich die vorherige Lohnsteuerbescheinigung anfordere?
Für das aktuelle Jahr grds. ja - wie dies allerdings in LuG funktioniert, weiß ich nicht.
Im Grunde wie in Lodas.
Die Daten müssen in den Vorarbeitgeberwerten eingetragen werden. Im aktuellen Jahr erfolgt eine automatische Nachberechnung und die eventuell zu wenig einbehaltene Lohnsteuer wird noch einbehalten.