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Vereinbarungen zur Corona-Prämie

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letzte Antwort am 25.01.2024 10:23:45 von renek
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isabel
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Hallo Zusammen,

 

weiß jemand, ob ein "Betriebsaushang" oder eine "Hausmitteilung" ausreichend ist, um die Zahlung der Corona-Prämie gegenüber einer Prüfung nachzuweisen?

 

Hat jemand Erfahrung? Im  FAQ Pkt. 18 steht folgendes:"Der Zusammenhang derBeihilfen und Unterstützungen mit derCorona-Krise kann sich aus einzelvertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, aus ähnlichen Vereinbarungen oder aus Erklärungen des Arbeitgebers ergeben.

...

Als Erklärungen des
Arbeitgebers werden zum Beispiel individuelle Lohnabrechnungen oder Überweisungsbelege anerkannt, in denen die Corona-Sonderzahlungen als solche ausgewiesen sind."

 

 

renek
Fachmann
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Aus Nachweisgründen werden solche Vereinbarungen bei uns nicht ausgehangen, sondern der Aushang als pdf in einer Mail an alle versendet (bei uns har fast jeder eine eigene Mailadresse).

 

Bei denen die so nicht erreichbar sind, wird der Ausdruck zur nächsten Gehaltsabrechnung beigelegt.

 

Problem ist: Wie weißt man nach, dass es einen Aushang gab und dieser allen zugänglich war?

 

Ich möchte damit aber nicht sagen, dass dies jetzt bei der Beihilfe nicht akzeptiert werden würde.

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isabel
Aufsteiger
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Da gebe ich Ihnen Recht. Aber wie weist man nach, dass der Ausdruck der Gehaltsabrechnung beigefügt war?

 

Schwierig.... 

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Hallo,

 

mal so in´s Unreine gedacht: Reicht es ggf. aus, wenn die entsprechende Lohnart auf der Gehaltsabrechnung als Coronaprämie erkennbar ist? Das kann sich beispielsweise aus der Bezeichnung der Lohnart ergeben ....

 

VG

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renek
Fachmann
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Das ist richtig, die Gehaltsabrechnung würde ausreichen.

 

ABER da habe ich immer ein bisschen Bauchweh, denn da gibt man einen Dritten persönliche Daten der Mitarbeiter weiter, insofern würde ich da mal grundsätzlich auf solche Dinge verzichten. Ist aber eine persönliche Meinung die nicht jeder teilt 😉

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isabel
Aufsteiger
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Ja, klingt so, als würde das ausreichen. Ich habe die Stammlohnart 201 aber nicht umbenannt. Also kann ich das bei mir nicht als Argument anführen.

 

Wie wird es denn gehandhabt? Hat jemand bereits Prüfungserfahrung?

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lohnexperte
Fortgeschrittener
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Nur mal so interessehalber: Befinden Sie sich gerade in einer Prüfung und steht das Thema auf der Agenda des Prüfers?

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isabel
Aufsteiger
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Ja, genau.

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rschoepe
Fachmann
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@renek  schrieb:

ABER da habe ich immer ein bisschen Bauchweh, denn da gibt man einen Dritten persönliche Daten der Mitarbeiter weiter

Aber das ist doch bei einer LSt-/SV-Prüfung auch nicht anders, dass stichprobenweise Abrechnungen herausgegeben werden. Alternativ gibt es bei DALY noch die Auswertung Lohnartenwerte nach Lohnart, die kann man noch auf die gewünschte Lohnart einschränken und hat im Bericht dann nur PNr. und Name stehen.

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renek
Fachmann
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Richtig. Ich bin leider bei Corona gedanklich auf die Prüfer wie IHK usw hängen geblieben. Wenn es im Rahmen der LSt- oder SV-Prüfung ist habe ich auch keinen Schmerz, die können das von Haus aus einsehen. Aber da gibt es m.E.n. auch eher weniger Rückfragen, da die Daten eh vorliegen.

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letzte Antwort am 25.01.2024 10:23:45 von renek
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