Hallo zusammen,
ich wurde gerade von der AOK drauf aufmerksam gemacht, dass eine Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Krankengeld falsch ist. Ich habe diese, samt Fehlzeiten mal angehängt.
Der MA ist seit dem 2.7.2024 krank und ab dem 13.8.2024 im Krankengeldbezug. Jetzt bemängelt die AOK die bescheinigten Zeiträume vor Unterbrechung. Leider war der MA bereits vom 11.1.-3.5.2024 wegen einer anderen Erkrankung im Krankengeld. Somit waren die Monate Februar, März und April nicht mit Entgelt belegt.
Die AOK möchte aber die Zeiträume April (nicht Januar), Mai und Juni bescheinigt haben. Den April dann bitte mit Entgelt 0,00€! Der Januar dürfte nicht in der Bescheinigung auftauchen.
O-Ton AOK: " Es gibt schließlich gesetzliche Vorgaben, an die sich jeder zu halten hat. Die Bescheinigung ist zu korrigieren. Wie Sie das machen ist egal. Wir brauchen eine neue Bescheinigung, sonst können wir das Krankengeld nicht berechnen."
Kann mir bitte jemand sagen, wie ich die Monate April - Juni richtig in die Bescheinigung bekommen? Hätte irgendwo noch ein Haken reingemusst, oder wo liegt mein Fehler?
LG, Heidi
Hallo @Heidi2 ,
ich habe einen vergleichbaren Fall, bei dem sich die Krankenkasse (noch) nicht über die EEL-Meldung beschwert hat: Auch hier gibt "die DATEV" die letzten drei abgerechneten Monate mit (Teil-)Entgelt aus und nicht die Zwischenmonate mit Entgelt Null.
Um es der AOK in Ihrem Fall Recht zu machen (vor allem, damit der Mitarbeiter sein Krankengeld erhält), könnten Sie ja mal den Kniff probieren und im Rahmen einer Nachberechnung auf April 2024 in den Bewegungsdaten jeweils einen Cent im Plus und im Minus erfassen, Gibt dann ggf. LODAS eine andere EEL-Meldung aus? (Ich habe das zwar selbst noch nicht probiert/probieren müssen ...).
Allerdings wäre interessant, was tatsächlich richtig ist. Falls die AOK Recht hat, müsste ja DATEV/LODAS falsch bescheinigen. Anderenfalls wäre es seitens der DATEV/LODAS sehr nett, Ihnen die Rechtsgrundlage zu nennen bzw. zu verlinken, damit Sie sich gegenüber der AOK-Mitarbeiterin argumentativ duchsetzen können. Ein Servicekontakt hilft da manchmal weiter; ich habe schon sehr gute Erfahrungen mit sehr fachkundigen DATEV-Kollegen gemacht.
Viel Glück und halten Sie uns bitte auf dem Laufenden.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
PS: Hier tritt wieder einmal zu Tage, was ich schon seit langem befürchte: Seitdem wir die Bescheinigungen nicht mehr in Papierform ausfüllen müssen und uns deshalb auch keine Papierformulare mehr zugehen (die in der Regel noch einige Seiten Erläuterungen zum Ausfüllen enthielten), kann man immer weniger nachvollziehen, was wo vom Programm eingetragen wird und warum. Den Krankenkassenmitarbeitern geht es auf der anderen Seite ebenso; die werden vor ihrem PC sitzen und Fehlermeldungen erhalten. Und das Wissen zu den Grundlagen geht immer mehr verloren ...
Keine Ahnung ob es möglich ist, aber in der aktuellen Fehlzeit des Krankengeldes unter Arbeitsentgelt den Haken "Sonderfall rückwirkende Verdiensterhöhung" aktivieren, dann sich die Eingabefelder frei zum ausfüllen.
@Heidi2 schrieb:Kann mir bitte jemand sagen, wie ich die Monate April - Juni richtig in die Bescheinigung bekommen? Hätte irgendwo noch ein Haken reingemusst, oder wo liegt mein Fehler?
Das laufende Brutto brauchst du nicht ausfüllen, das holt es sich aus den Abrechnungen.
Das habe ich probiert. Allerdings bekomme ich dann gar keine EEL-Meldung. Sondern nur den Hinweis: "Die EEL-Meldung kann nicht erstellt werden. Der manuell erfasste Abrechnungszeitraum 4/24 wird nicht herangezogen, da in diesem Monat kein monatliches SV-Brutto vorliegt."
Heißt für mich im Umkehrschluss: Die bisherige EEL-Meldung ist richtig und die Dame von der AOK liegt falsch
Ich habe es mit einer Nachberechnung probiert, es hat sich nichts geändert
@Heidi2 schrieb:Sondern nur den Hinweis: "Die EEL-Meldung kann nicht erstellt werden. Der manuell erfasste Abrechnungszeitraum 4/24 wird nicht herangezogen, da in diesem Monat kein monatliches SV-Brutto vorliegt."
Das SV-Meldeportal meckert nicht, wenn du bei Brutto/Netto 0,00 angibst.... 😬
Hallo Heidi,
Ausgangsbasis ist das Arbeitsentgelt aus dem letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit mindestens 4 Wochen umfassenden Entgeltabrechnungszeitraum. Dieser Zeitraum muss zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit abgelaufen und auch abgerechnet sein.
Siehe hierzu die Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Mitteilungen im Rahmen des Datenaustausches Entgeltersatzleistungen nach § 107 SGB IV.
Diese Informationen finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Entgeltersatzleistungen (EEL) - Grundlagen, Hintergründe und Aktuelles unter 9.1.
Rechtlich können wir Sie hier nicht beraten.
Bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse und übermitteln den EEL-Antrag ggf. manuell über das SV-Meldeportal.