abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Urlaubsberechnung nach § 11 Abs.1 Satz 1 BUrlG

7
letzte Antwort am 17.11.2016 11:20:00 von mhaas
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
oehme
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 8
1019 Mal angesehen

Sehr geehrte Damen und Herren,

könnte mir jemand behilflich sein wie ich das Urlaubsgeld pro Tag berechne nach Gesetzestext?

BUrlG § 11 Abs. 1 Satz 1

Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.

(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.

Der Mitarbeiter hat ein Gehalt in Höhe von immer gleich bleibend 1.700,00 € und bekommt 1 Tag Urlaubsgeld ausbezahlt.

Laut meines Wissens dachte ich 1.700,00 € / 4,33 ( Wochen )= 392,61 € / 5 Arbeitstage = 78,52 € = Urlaubsgeld pro Tag!

Ist dies dann falsch?

MFG

björn
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 8
222 Mal angesehen

Hallo Frau Oehme,

nach Ihren Angaben passt die Berechnung, wenn der Mitarbeiter an 5 Tagen die Woche arbeitet und eine 40 Stunden Woche hat.

Ich berechne bei mir immer den Urlaub in dem ich erst den Stundenlohn ausrechne und dann diesen auf die Tage hochrechne und das hat bisher immer geklappt.

Das können Sie ja als Gegenprobe mal durchführen.

Gruß

Björn Niggemann

0 Kudos
oehme
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 8
222 Mal angesehen

Vielen Dank,

was bedeuten dann die 13 Wochen?

0 Kudos
björn
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 8
222 Mal angesehen

Die 13 Wochen entsprechen ca. 3 Monate und sind insbesondere bei variabler Vergütung zu beachten (z.B. Stundenlohn im Schichtbetrieb).

Was in Ihrem Fall durch das Festgehalt ja nicht in Frage kommt.

0 Kudos
ulli_preuss
Fachmann
Offline Online
Nachricht 5 von 8
222 Mal angesehen

Hallo,

teilen Sie mal 13 durch 3.

Man berechnet den Durchschnitt mit 13 Wochen und 3 Monaten. Die Wochenzahl 13 soll dafür sorgen, dass die Berechnung "glattgezogen" wird, weil nicht jeder Monat exakt 4 Wochen hat.

Viele Grüße

Viele Grüße
• Automatisch in der Tat geht nicht einmal der Automat. •
0 Kudos
Uwe_Lutz
Überflieger
Offline Online
Nachricht 6 von 8
222 Mal angesehen

Moin,

ich würde allerdings unterscheiden zwischen Urlaubsentgelt = fortgezahltes Entgelt während des Urlaubs und Urlaubsgeld = zusätzliches einmalig gezahltes Entgelt.

Das BUrlG regelt das Urlaubsentgelt, also die Entgeltfortzahlung während des Urlaubs. Hier muss man bei Festgehaltempfängern normalerweise nicht viel ausrechnen. Dieser bekommt sein Festgehalt auch während des Urlaubs weiter gezahlt.

Eine Regelung für zusätzliches Urlaubsgeld beinhaltet das BUrlG nicht. Hier können aber vertragliche bzw. tarifvertragliche Regelungen greifen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

a_horst
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 7 von 8
222 Mal angesehen

Hallo,

ich bin der Meinung, dass die Berechnung von Herrn Preuß am sinnvollsten ist. Würde auch mit 13 Wochen rechnen.

Viele Grüße

Andreas Horst  

0 Kudos
mhaas
Fachmann
Offline Online
Nachricht 8 von 8
222 Mal angesehen

Die Anmerkung von Herrn Preuß ist wichtig. Soll der AN einen Tag "Urlaubslohn" abgegolten bekommen, oder wollen Sie einen Tag "Urlaubsgeld" berechnen?

Die Abgeltung von Urlaubsansprüchen in einem laufenden, ungekündigten Arbeitsverhältnis ist so ohne weiteres nicht möglich.

Beste Grüße

Mirko Haas

Lang may yer lum reek
0 Kudos
7
letzte Antwort am 17.11.2016 11:20:00 von mhaas
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage