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Urlaubsabgeltung bei Tod eines Arbeitnehmers

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letzte Antwort am 02.03.2023 14:24:21 von vw
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NinaW
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

ich muss einem Mitarbeiter eine Urlaubsabgeltung auszahlen der diesen Monat verstorben ist.

Der Arbeitnehmer war seit letztem Jahr in Krankengeldbezug.

 

Ist das richtig, dass keine Steuer für diese Urlaubsabgeltung anfällt? (da keine ST-pflichtigen Tage im Jahr 2023??)

 

Der Betrag der Urlaubsabgeltung wird laut Probeabrechnung in der SV verbeitragt.... Ist das auch okay?

 

Ich stehe gerade irgendwie aufm Schlauch.... vielleicht kann mir jemand runterhelfen.

Vielen Dank schon mal

 

Grüße

Hoopz
Beginner
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Hätten Sie hierzu ein paar mehr Informationen:

 

Also zum einen wie hoch ist die Urlaubsabgeltung

und wie sahen die genauen Kalenderbuchungen aus also von wann bis wann war er krank bezahlt und von wann bis wann dann im Krankengeldbezug etc.

evtl. auch noch kurze Info welche Steuerklasse beim Mitarbeiter aktuell vorliegt

 

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NinaW
Einsteiger
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Hallo Hoopz,

 

 - der Mitarbeiter war vom 15.07.2022 bis zum Sterbetag am 10.02.2023 in EEL/Krankengeldbezug

 - die Urlaubsabgeltung beträgt ~ 4.600,- EUR

 - Steuerklasse 1 

 

Gruß

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shizofritz
Aufsteiger
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Hallo @NinaW ,

 

da der Lohnsteuerabzug bei sonstigen Bezügen vom voraussichtlichen Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug ausgeht und die Lohnsteuer dann anhand der Jahrestabelle berechnet wird und bei der Sozialversicherung die Märzklausel bei sonstigen Bezügen zur Anwendung kommt, erscheint mir die von Ihnen beschriebene Probeabrechnung schlüssig. 🙂

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Manuel Lubbe

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vw
Erfahrener
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Guten Abend,

 

@NinaWschrieb:

"ich muss einem Mitarbeiter eine Urlaubsabgeltung auszahlen der diesen Monat verstorben ist."

 

Bitte hierzu auch folgendes beachten (nur zur Sicherheit und ggf. Rat einholen):

https://apps.datev.de/help-center/documents/1024675

https://www.haufe.de/recht/arbeits-sozialrecht/rechtsansprueche-gegen-den-arbeitgeber-bei-tod-des-arbeitnehmers_218_547360.html

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-tod-des-arbeitnehmers_idesk_PI42323_HI1629403.html

 

Gruß. vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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Flitze0815
Fortgeschrittener
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hilreich ist auch das Dokument 5300444

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
NinaW
Einsteiger
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Vielen dank für Eure zahlreichen Info.

 

Was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn der/die Erbe/n unbekannt sind und man die Urlaubsabgeltung mit der Steuer-ID des Arbeitnehmers (evtl. mit der schlechtesten Steuerklasse) abrechnen würde? Die Zahlung würde auf das Bankkonto des verstorbenen Mitarbeiters eingezahlt werden...

 

Viele Grüße

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vw
Erfahrener
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Nachricht 8 von 8
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Hallo,

kann folgender Beitrag helfen?

 

https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Tod-eines-Mitarbeiters-Erben-unklar/m-p/274354#M63530

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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letzte Antwort am 02.03.2023 14:24:21 von vw
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