Hallo zusammen!
Kann man direkt aus dem Datev-Lohnprogramm mittlerweile eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse
anfordern bzw. erstellen lassen?
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
DANKE
Gruß
Karin
Hallo,
nein, das geht aus Lohn und Gehalt nicht.
Es geht über das SV-Meldeportal, aber diverse Krankenkassen akzeptieren noch E-Mails und andere Anfragen.
Viele Grüße
Thomas Reich
Danke
Nach der DATEV-Hilfe 1029805 unterstützen die DATEV-Lohnprogramme das digitale Verfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen nicht und eine Umsetzung ist wohl aktuell auch nicht geplant.
Die meisten Krankenkassen bieten unbürokratisch eine Beantragung über ein entsprechendes Formular auf der Homepage oder per Telefon/Mail an.
Nur die DAK ist hier sehr unflexibel und verlangt ausdrücklich eine Beantragung über das Lohnprogramm oder das SV-Meldeportal.
Die Anforderung über das SV-Meldeportal geht richtig schnell.
Viel schneller als Formulare, Mails oder sonst was.
Nachdem man die erste Bescheinigung angefordert hat, geht man in den Postausgang, ruft die Bescheinigung als Duplikat auf, ändert die KK und schickts wieder ab.
Das ganze x-mal wiederholen.
Fertig.
Ja über das SV-Meldeportal geht es recht einfach und schnell.
Nur ich muss natürlich mir extra einen Zugang zulegen.
Bei Euch liebe Datev bezahle ich jeden Monat. Warum stellt ihr mir die Funktion nicht zur Verfügung. Ist schließlich eine gesetzliche Regelung dass ich maschinell die UB beantragen MUSS.
Insofern verstehe ich tatsächlich jede Krankenkasse, die die Beantragung maschinell fordert. Hat für mich im übrigen auch nur Vorteile.
* schneller als die Deutsche Post, innerhalb weniger Stunden habe ich die Antwort der Kasse.
* Nachhaltiger
* spart Zeit und Kosten
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
@Martin79 schrieb:Warum stellt ihr mir die Funktion nicht zur Verfügung. Ist schließlich eine gesetzliche Regelung dass ich maschinell die UB beantragen MUSS.
Ist aber wahrscheinlich (dennoch) nicht im Pflichtumfang des DEÜV enthalten. Und dann macht DATEV es in den meisten Fällen nicht.
Der Gesetzgeber schreibt ganz klar in § 108b SGB IV vor dass die UB maschinell über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm zu beantragen ist. Die Gemeinsamen Grundsätze zur Beantragung und Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen regeln die Details.
Datev selbst verweist auf das SV-Meldeportal, da "ihre" Kunden nicht dem das Klientel sind, welche eine UB überhaupt beantragen.
Find ich persönlich nicht Kundenfreundlich.
https://help-center.apps.datev.de/documents/1029805