Hallo ich habe ein Problem,
wir haben einen Rechtsstreit mit einer MA in der es um das Kündigungsdatum ging. Ich habe dafür im Mai eine Nachberechnung für März gemacht, in dem ich unbezahlten Urlaub abziehen musste. Jetzt muss ich die Abrechnung korrigieren und den unbezahlten Urlaub wieder entfernen (Kündigung wurde korrekt anerkannt). Ich habe die Abrechnung im Mai über "Erfassungstabelle" -> "Nachberechnung Standard" eingetragen. Jetzt habe ich diese Bezüge gelöscht.
Wenn ich jetzt eine Probeabrechnung mit den neuen Werten mache, ist immer noch der unbezahlte Urlaub aufgeführt/abgezogen. Wenn ich diesen nochmal als Plus eingeben hebt sich das Brutto zwar auf, aber die MA müsste darauf Lohnsteuer zahlen, was natürlich nicht rechtens ist.
Wie bekomme ich diese Gehaltskomponente weg? Bzw. wie kann Lodas überhaupt darauf zugreifen, wenn ich den Bezug gelöscht habe? Wir tragen keine Fehlzeiten/Urlaube in Datev ein. Wir machen dort nur die Gehaltsabrechnung.
Vielen Dank für hilfreiche Ratschläge!
Verstehe ich das richtig: du hast keine Fehlzeit "unbezahlter Urlaub" erfasst, sondern nur das Gehalt um die betreffende Zeit gekürzt (was ich grundsätzlich falsch finde, aber darum gehts ja jetzt nicht) und zwar mit der Lohnabrechnung im Mai als NB auf März?
Und jetzt willst du im Monat Juni eine Korrektur machen? Dann müsstest du im Reiter "Nachberechnung Standart" die Summe wieder ins plus setzen. Oder willst du eine Korrekturabrechnung (Wiederabrechnung) für Mai machen? In diesem Fall in den Mai gehen, die händisch erfasste Kürzung für März rausnehmen und "Wiederabrechnung einzelne Personalnummer" wählen.
Ich habe den unbezahlten Urlaub schon gesondert abgerechnet und diese Postition bekomme ich aus der Abrechnung nicht mehr raus, obwohl ich den Bezug in der Nachberechnungstabelle im Mai gelöscht habe.
Ich weiß nicht wo ich danach noch suchen soll. Es steht nirgends der unbezahlte Urlaub drinnen. Weder in "Entlohnung, Netto-Brutto-ab/bezüge, sämtliche Erfassungstabellen" und wie gesagt ich hab es auch nirgends gesondert erfasst außer im Mai in der Erfassungstabelle "Nachberechnung Standard" woraus ich aber den Bezug/die Buchung bereits gelöscht habe.
Edit:
Der Screenshot der Probeabrechnung ist eine Wiederabrechnung für den Mai? Hattest du nicht gesagt, der unbezahlte Urlaub wurde für März erfasst? Da steht er doch jetzt als Abzug im Mai?
Machst du die Probeabrechnung als Erstabrechnung 06/24 oder als Wiederabrechnung 05/24?
@Wehrstedt-S schrieb:obwohl ich den Bezug in der Nachberechnungstabelle im Mai gelöscht habe
funktioniert ja nur, wenn du es als Wiederabrechnung 05/24 machst. Bei Erstabrechnung 06/24 ignoriert er Änderungen in den Bewegungsdaten der Vormonate.
Ansonsten bin ich bei @CVolz, besser wäre gewesen das über eine entsprechende Fehlzeit zu machen. Aber jetzt ist das Kind im Brunnen und man kann bloß beim nächsten Mal drauf achten, dass es nicht wieder rein fällt. 😉
Das könnte die Lösung sein. 👍
Normalerweise gebe ich auch dazu immer eine Fehlzeit ein. Jetzt war es leider einfürchterliches Durcheinander und schnell schnell das muss erledigt werden. 🙄
Vielen Dank für die Hilfe!
Das Kind ist leider richtig in den Brunnen gefallen. Ich will eine Wiederabrechnung für 06/24 machen, da 06/24 schon durch ist, und kann gar keine Wiederabrechnung 05/24 machen. 😵
Gibt es dazu einen Beitrag?
Dann musst du's machen, wie @CVolz oben beschrieben hat. In 06/24 eine Nachberechnung für 03/24 mit dem (positiven!) Betrag erfassen, damit es den raus cancelt.
Und klar, darauf werden dann Lohnsteuer und SV-Beiträge fällig, aber die wurden vorher ja gekürzt. Da verstehe ich gerade nicht, was du mit
@Wehrstedt-S schrieb:was natürlich nicht rechtens ist.
meinst.
Ja so werde ich es auch jetzt machen müssen. Und ja stimmt es wird keine "extra" Steuer erhoben. Ich hatte nicht richtig geschaut.
Danke für die Hilfe. Aber so werde ich es jetzt nicht mehr machen mit der Nachberechnungstabelle! Zumindenstens nicht in fällen, in denen sich noch was ändern kann.
@Wehrstedt-S schrieb:
Danke für die Hilfe. Aber so werde ich es jetzt nicht mehr machen mit der Nachberechnungstabelle! Zumindenstens nicht in fällen, in denen sich noch was ändern kann.
Man hat ja eigentlich keine Wahl, wenn man den Vorvormonat oder früher ändern muss.
Es sei denn, du trägst es unter Festbezüge nur für den einen Monat ein. Dann kann man natürlich den Festbezug einfach löschen.
Geht natürlich auch nur mit Festbezügen.
Aber ob das wirklich einfacher und klarer ist? Ich denke nein, denn über die Nachberechnungstabelle kann man immer nachvollziehen, was wann gemacht worden ist (wenn man die Einträge nicht löscht).
Naja, korrekt wäre je gewesen, die entsprechende Fehlzeit zu erfassen und damit verbunden wäre dann die Lohnkürzung erfolgt. Ich denke, das meint sie 🙂