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Unbezahlte Fehlzeit Gehaltsempfänger

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letzte Antwort am 06.03.2026 08:13:13 von lohnexperte
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Maikii01
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Hallo Community,

 

ein Mitarbeiter (Gehaltsempfänger) hat in unserem System der Zeiterfassung vom 16.02 - 27.02. sowie vom 16.03 - 27.03 unbezahlt stehen.

 

Meine Frage hierzu lautet: 

Trage ich die unbezahlte Fehlzeit  vom 16.02 - 28.02 sowie vom 16.03 - 29.03 ein oder muss ich die Wochenenden rausrechnen? An sich eine einfache Frage, aber sie beschäftigt mich doch mehr als sie sollte, denn Lodas kürzt das Gehalt auch an Wochenenden.

 

 

Viele Grüße

 

tbehrens
Fachmann
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Im Grunde zählt, was vereinbart wurde. Gibt es was schriftliches? Der AN wird ein bestimmten Zeitraum beantragt haben, welcher ggf. mündlich angenommen wurde. I. d. R. würde ich das Wochenende am Ende nicht mit einschließen.  Als AN würde würde auch nur unbez. Urlaub von Mo bis Fr der folgenden Woche beantragen.

 

Wenn Sie das Wochenende mit drin haben wollen, wieso nicht bis zum 01.03.26?

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lohnexperte
Meister
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Das ist ein immer wieder gern diskutiertes Thema ;).

 

Ich mache es gerne an Extrembeispielen fest:

 

lohnexperte_0-1772114437009.png

 

Wenn der Mitarbeiter (Gehaltsempfänger!) (@tbehrens ;)) unbezahlten Urlaub beantragt für 5 Arbeitswochen:

 

28.09.-02.10.

05.10.-09.10.

12.10.-16.10.

19.10.-23.10.

26.10.-30.10.,

 

erfasse ich als unbezahlten Urlaub genau einen einzigen Zeitraum, nämlich vom 28.09. bis 01.11. (also immer kalenderwochenweise).

 

Wer den unbezahlten Urlaub in den Fehlzeiten dagegen so eingibt, wie von schlauen Mitarbeiter beantragt, wird erkennen, dass der Mitarbeiter für den Monat Oktober für insgesamt 9 Tage (Samstage und Sonntage) Entgelt bezieht. Und das widerspricht jeder gesunden Logik.

 

VG

 

 

 

 

 

 

rschoepe
Experte
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Kommt darauf an, welche Kürzungsregel hinterlegt ist. Wenn du mit Arbeitstagen rechnest, bekommt er in beiden Fällen nichts.

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Maikii01
Beginner
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Etwas schriftliches gibt es nicht. Nur den Zeitraum wie er bei uns im Zeiterfassungssystem eingetragen ist. 

Screenshot 2026-02-26 152647.png

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lohnexperte
Meister
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@Maikii01  schrieb:

Etwas schriftliches gibt es nicht. Nur den Zeitraum wie er bei uns im Zeiterfassungssystem eingetragen ist.  


Ist denn sichergestellt, dass sich derjenige, der die Zeiterfassung pflegt, über die Auswirkungen im Klaren ist bzw. die hier aufgeworfene Frage an die Entscheidungsträger heranträgt? Oder "macht er einfach das, was beantragt und vom Vorgesetzen bewilligt wurde", weil ihm niemand etwas anderes gesagt hat"?

 

😉

 

 

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letzte Antwort am 06.03.2026 08:13:13 von lohnexperte
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