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Umschüler ohne Sozialversicherung anlegen

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letzte Antwort am 20.10.2023 08:12:35 von JuRa1
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JuRa1
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo Zusammen,

 

unser Mandant stellt eine Umschülerin ein.

Die Umschulung erfolgt über das Arbeitsamt.

 

Sie erhält noch 400 € von unserem Mandanten. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse sind diese 400 € unschädlich. Sie erhält weiterhin Arbeitslosengeld und ist sv-pflichtig über die Arbeitsagentur.

Für unseren Mandanten fällt keine SV-Pflicht in allen Zweigen an und es soll/muss auch keine Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgen.

 

Meine Frage:

Kann ich die Mitarbeiterin überhaupt für die Lohnabrechnung anlegen oder muss die Zahlung der 400 € separat nur über die Buchhaltung erfolgen?

 

Vielen Dank im Voraus!

tbehrens
Fachmann
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Nachricht 2 von 8
1868 Mal angesehen

Was ist mit der Unfallversicherung?

 

Was ist mit der Lohnsteuer?

Auch wenn bei 400 € keine LSt herauskommt, wäre trotzdem ein Steuerbrutto zu melden, also eine LSt-Bescheinigung zum Jahresende zu erstellen, oder?

 

Für unseren Mandanten fällt keine SV-Pflicht in allen Zweigen an und es soll/muss auch keine Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgen.


Haben Sie dies schriftlich für die Betriebsprüfung? 

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vw
Erfahrener
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Nachricht 3 von 8
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Hallo,

im Hilfe-Center gibt es auch ein Dokument für Umschüler mit Entgelt in LODAS.

 

Sorry, das Dokument, auf das ich verwiesen hatte, behandelt Umschüler ohne Entgelt, ist aber zu finden bei der Suche nach "Umschüler mit Entgelt" ... 🤔

 

Screenshot 2023-09-15 135616.png

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
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JuRa1
Beginner
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Nachricht 4 von 8
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Hallo Zusammen,

 

vielen Dank schon einmal für die Rückmeldungen.

 

Unfallversicherung kläre ich gerade noch, da warte ich auf die Rückmeldung.

 

Das Dokument hatte ich gefunden, es hilft mir nur nicht so richtig weiter. RV und AV soll ja nicht abgeführt werden.

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rschoepe
Experte
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Nachricht 5 von 8
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@JuRa1  schrieb:

RV und AV soll ja nicht abgeführt werden.


Dann schlüsselt man die eben mit 0?

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JuRa1
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Ja gut, das wäre natürlich möglich 😉

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susanne1234
Einsteiger
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Hallo, 

 

wie habt ihr das jetzt gelöst? Weil ich gerade genau den gleichen Fall aufm Tisch habe. Wir nutzen allerdings Lohn und Gehalt, aber gut, grundsätzlich ist das ja egal. 🙂 Habt ihr was angelegt? Danke

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JuRa1
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Guten Morgen,

 

also ich habe sie jetzt im System angelegt, damit auch das Gehalt direkt mit den anderen Gehältern laufen kann.

 

Als Arbeitnehmertyp 3 (kaufmännische Auszubildende), Personengruppe 190 (nur UV-versichert), Beitragsgruppenschlüssel 0000 und mit Steuerkarte (wobei bei der Summe keine Steuern anfallen).

 

Unsere Info von der Krankenkasse war: Keine SV-Pflicht. Die Unfallversicherung sagte, nur UV-pflichtig wenn lohnsteuerpflichtig. Daher haben wir sie jetzt in der UV angemeldet.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 20.10.2023 08:12:35 von JuRa1
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