Privathaushalt A stellt ab sofort eine Putzfrau B mit Std. Lohn ein und eine Aushilfe C als Bürokraft auf 450 € Basis.
Muss hierfür eine Mitgliedschaft zur Unfallversicherung beantragt werden?
Gruß JB
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Bröhl,
ja das müssen Sie. Hier in Baden-Württemberg macht das die UKBW.
Gruß
BN
Die Putzfrau B hat neben dem Job im Haushalt A noch einen anderen Minijob. Zusammen mit den beiden Jobs wird sie wahrscheinlich über die 450€ kommen, daher wird sie bei Haushalt A als normal versicherungspflichtig angestellt.
Aushilfe C bekommt als geringfügig Beschäftigte 450€.
Welche UV wäre hier am sinnvollsten?
Bei Angestellten in Privathaushalten sind die jeweiligen Unfallkassen des Bundeslandes zuständig. Im Falle von Björn UKBW = Unfallkasse Baden.-Würtemberg. Bei Ihnen dann die UK des Bundeslandes wo der Haushalt liegt.
Die Putzfrau B hat neben dem Job im Haushalt A noch einen anderen Minijob. Zusammen mit den beiden Jobs wird sie wahrscheinlich über die 450€ kommen, daher wird sie bei Haushalt A als normal versicherungspflichtig angestellt.
Falls das nicht klar ist: Der andere Minijob wird auch sozialversicherungspflichtig.
Würde B mit beiden Minijobs max. 450 Euro verdienen, käme für B das Haushaltscheckverfahren in Frage.
Hallo,
im Haushaltsscheckverfahren für Minijobber in Privathaushalten werden 2019 über die Knappschaft 1,6% für die Unfallversicherung entrichtet. Da werden die Unfallkasse des zuständigen Bundeslandes oder eine BG nicht benötigt.
Gruß
C. Rohwäder
Die Putzfrau A wird den Job im Haushalt aber nicht als Minijob antreten, sondern als Hauptbeschäftigung.
Dann bleibt der Minijob in der anderen Firma X so wie er ist.
Dann brauch ich doch eine Anmeldung z.B. bei der VBG, richtig? @
Die Putzfrau A wird den Job im Haushalt aber nicht als Minijob antreten, sondern als Hauptbeschäftigung.
Das geht nur, wenn Sie im Haushalt A mehr als 450 Euro verdienen wird. (Das widerspricht Ihrer Aussage in Beitrag 2. Außer ich habe Sie missverstanden).
Dann brauch ich doch eine Anmeldung z.B. bei der VBG, richtig? @
Nein, sondern entsprechend der Beiträge von björn und Herrn Kahl bei der jeweiligen Unfallkassen des Bundeslandes: DGUV: Unfallkassen