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UV-Meldung vereinbarte Sollarbeitsstunden

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letzte Antwort am 11.08.2025 08:06:19 von Momo1
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Momo1
Einsteiger
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Guten Morgen zusammen, 

 

ich habe folgendes Problem:

Wir hatten zum 01.01. diesen Jahres eine Programmumstellung und sind von SAP auf Lodas umgestiegen. 

In Zuge dessen hat die Umstellung eine Drittfirma übernommen. 

 

Uns wurde damals wegen einer Fehlermeldung in der ersten Probeabrechnung gesagt, dass wir bei allen Mitarbeitern unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten Registerkarte Unfallversicherung → Beschäftigungsart: regelmäßig beschäftigt 

vertraglich vereinbarte Sollarbeitsstunden: 38,50 (Vollzeit bei uns)

hinterlegen sollen. 

Das kam uns zwar etwas komisch vor, da wir dies auch bei den Minijobbern und Teilzeitkräften hinterlegen sollten, aber wir hatten nicht so viel Zeit uns darüber Gedanken zu machen und dann wurde es leider vergessen. 

 

Jetzt habe ich mit der UV telefoniert um den Sachverhalt zu klären:

Wir sollen bei Minijobbern → unregelmäßig beschäftigt 

und bei Teilzeitkräften → tatsächliche Teilzeitstunden 

angeben. 

 

Das ist alles in Ordnung.

Doch ich habe davor in einem anderen Büro gearbeitet und ich kann mich nicht erinnern, dass ich diese Angaben je bei jeder Neuanlage eines Mitarbeiters machen musste und jetzt machen wir das für jeden Mitarbeiter einzeln. 

Kann mir bitte jemand sagen, ob diese Angaben wirklich notwendig sind?

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus und ich bitte um Verzeihung für den langen Text. 

DanaP
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 

ich habe dieses Feld auch noch nie genutzt und habe mir mal die Erläuterung für das Feld angesehen:

Beschäftigungsart (Liste) - DATEV Hilfe-Center

 

Danach soll man dieses Feld verwenden, wenn die zuständige BG den Beitragsmaßstab "Stunden" zurückmeldet. Alle unsere Mandanten haben als Beitragsmaßstab "Entgelt" von der BG rückgemeldet bekommen, daher mussten wir dies bisher nicht ausfüllen.

 

Dem Beitragsmaßstab findest Du unter Mandantendaten/Sozialversicherung/Unfallversicherung/Mitgliedschaften im Register Mitgliedschaft fast ganz unten und er sagt aus auf welcher Grundlage der Beitrag von der BG errechnet wird.

 

Dies würde ich als erstes prüfen, um zu entscheiden, ob das Feld für jeden Mitarbeiter gefüllt werden muss.

 

Momo1
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Laut der UV müssen die Arbeitsstunden angegeben werden.

Vielen Dank für die Hilfe. ☺

Momo1_0-1754632687111.png

 

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cro
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Uns wurde damals wegen einer Fehlermeldung in der ersten Probeabrechnung gesagt, dass wir bei allen Mitarbeitern unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine Daten Registerkarte Unfallversicherung → Beschäftigungsart: regelmäßig beschäftigt 

vertraglich vereinbarte Sollarbeitsstunden: 38,50 (Vollzeit bei uns)

hinterlegen sollen. 

Ich kann das auch nicht nachvollziehen.

 

Ich arbeite zwar mit LuG aber die BeschArt musste ich in den letzten ca. 20 Jahren niemals nutzen.

Und die Sollarbeitsstunden, soweit nicht abweichend, ergeben sich bei uns über die Mandanteneinstellungen.

 

rschoepe
Experte
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Ich habe i.d.R. bei allen Mandanten in der UV-Mitgliedschaft beim Verfahren zur Stundenermittlung "wöchentliche Arbeitszeit u. geleistete Stunden" eingestellt.

rschoepe_0-1754636898710.png

Und bei den Mitarbeitern dann "gemäß MPD-Schlüsselung". Das hat so weit immer gepasst, bloß bei Gehaltsempfängern mit echt komischen Arbeitszeiten (arbeitet z.B. nur am ersten Freitag des Monats) muss man mal eingreifen.

Momo1
Einsteiger
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Bei uns wurden die vertraglichen Sollarbeitsstunden hinterlegt.

Momo1_0-1754642209324.png

Wir rechnen nach öffentlichen Dienst ab und arbeiten mit Entgelttabellen und Schichtzulagen. 

Kann es damit zu tun haben? 

 

Ansonsten könnten wir j auch einfach die wöchentliche Arbeitszeit nehmen. 

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DanaP
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@rschoepe 

Bei Mandanten, wo der Beitrag nach Entgelt berechnet wird und die Stunden nur für statistische Zwecke angegeben werden, ist es nicht so wichtig welche Stunden hier stehen. Aber bei "wöchentliche Arbeitszeit u. geleistete Stunden" werden Fehlzeiten nicht berücksichtigt, da bei Gehaltsempfängern die wöchentliche Arbeitszeit und evtl. abgerechnete Überstunden berücksichtigt werden. 

 

Aber bei Mandanten wo der Beitrag nach den gemeldeten Stunden berechnet wird, sollten die Stunden genauer gemeldet werden und dafür ist wohl dieses zusätzliche Feld.

 

@Momo1 

Da Datev Dokument 9225509 zur Stundenermittlung in der UV (Verfahren zur Stundenermittlung - DATEV Hilfe-Center) unter Punkt 7 folgender Hinweis steht:

DanaP_0-1754651717089.png,

ist auch hier die Frage was die BG zur Stundenermittlung sagt.

 

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Momo1
Einsteiger
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Guten Morgen, 

 

da bei uns der Beitragsmaßstab "Arbeitsstunden" zurückgemeldet wurde, gehe ich davon aus, dass wir weiterhin die tatsächlichen Stunden eintragen müssen.

Bei den Minijobbern wird es dann etwas kompliziert, da sie ihr Geld immer einen Monat versetzt bekommen (Im Februar bekommen sie die Stunden aus Januar abgerechnet). 

 

Ich habe jetzt bei allen Mitarbeitern rückwirkend ab Januar die tatsächlichen Stunden hinterlegt. 

Weiß jemand, ob Lodas dann automatisch die Auswertung 420 korrigiert?

 

Vielen Dank schon einmal im Voraus. 

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DanaP
Aufsteiger
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Guten Morgen,

 


@Momo1  schrieb:

 

Ich habe jetzt bei allen Mitarbeitern rückwirkend ab Januar die tatsächlichen Stunden hinterlegt. 

Weiß jemand, ob Lodas dann automatisch die Auswertung 420 korrigiert?

 

Ja, mit der nächsten Abrechnung sollte die Auswertung 420 die richtigen Stunden enthalten. Aber eine Abrechnung ist immer nötig nur mit Stammdaten senden erfolgt keine Änderung der Auswertung.

 


 

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Momo1
Einsteiger
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Vielen Dank. 

 

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letzte Antwort am 11.08.2025 08:06:19 von Momo1
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