Liebe Community,
gerne möchte ich hier gesammelt auf Ihre Fragestellungen eingehen.
Grundsätzlich vorab: Die Nachberechnungen aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes lassen sich nicht manuell unterdrücken.
Warum wurde das Steuerentlastungsgesetz 2022 über eine automatische Nachberechnung gelöst?
In der Gesetzesbegründung wurde eingeräumt, dass die Korrektur der Steuerwerte nicht zwingend über eine Neuberechnung (automatische Nachberechnung) erfolgen muss. Auch eine Differenz-Berechnung oder die Erstattung im Rahmen eines demnächst fälligen sonstigen Bezuges wurden als Alternativen erwähnt.
Grundlage für die Steuerberechnung in unseren Lohnprogrammen ist der vom BMF vorgegebene Programmablaufplan. Dieser kennt nur die Steuerberechnungen von 3 Lohnzahlungszeiträumen: täglich, monatlich und jährlich. Eine Mischung von laufenden (monatlich) und sonstigen (jährlichen) Bezügen oder gar eine Berücksichtigung von Differenzberechnungen sind hier nicht vorgesehen. Aus unserer Sicht sind die zwei Alternativen daher fachlich und technisch kaum umsetzbar.
Daher war die Korrektur per automatischer Nachberechnung der fachlich sauberste Weg. Hier wird jeder Monat für sich neu berechnet und die Folgeauswirkungen (z. B. KUG-Anträge, Quarantäne, etc.) können und müssen auch einzeln bewertet und nachbearbeitet werden.
Für ausgetretene Arbeitnehmer wird die automatische Nachberechnung im DATEV-Rechenzentrum nicht ausgeführt. Wenn dennoch eine Korrektur gewünscht ist, muss die Nachberechnung manuell durchgeführt werden. Wenn es hier doch zu automatischen Nachberechnungen kommt, kann dies nur auf andere Stammdatenänderungen zurückzuführen sein.
Programmfehler beim Automatischen Festschreiben der EEL-Bescheinigungen im RZ
Wir hatten einen Fehler beim automatischen Festschreiben der EEL-Bescheinigungen im DATEV-Rechenzentrum. Dadurch wurde der Haken im Feld „Zeiträume und Beträge für EEL festschreiben“ nicht für alle Personalnummern automatisch gesetzt, wenn z.B. Stammdaten ins RZ gesendet wurden. Dieser Fehler wurde am 21.06.2022 per RZ-Freigabe behoben.
Wenn Sie die (Probe-) Abrechnung vor dem 21.06.2022 gesendet haben, senden Sie bitte diese erneut – bzw. eine Wiederabrechnung.
Aktuell besteht ein weiterer Fehler für die Fehlzeit „Kinderpflege bei Schwersterkrankung“. Hier konnten wir die Ursache bisher noch nicht beheben. Wir informieren hier wieder, sobald der Fehler behoben ist.
Festschreiben der EEL-Meldungen bei manuellen Eingaben nicht möglich
Das Festschreiben der EEL funktioniert grundsätzlich nicht, wenn in den Personaldaten | Beschäftigung | Fehlzeiten Werte manuell vorgegeben werden. Eine Änderung des Programmverhaltens ist in diesem Fall nicht möglich.
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Stornierung einzelner EEL-Anträge von den Krankenkassen nicht beanstandet werden.
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Ich hoffe, ich konnte mit meiner Antwort etwas Licht ins Dunkle bringen.
Wenn weitere Fragen auftreten, werden wir diese so schnell als möglich beantworten. Wir bitten um Verständnis, wenn dies manchmal etwas Zeit erfordert.
Viele Grüße
Arthur Roth
Product-Owner, Produktentwicklung LODAS
Für ausgetretene Arbeitnehmer wird die automatische Nachberechnung im DATEV-Rechenzentrum nicht ausgeführt. Wenn dennoch eine Korrektur gewünscht ist, muss die Nachberechnung manuell durchgeführt werden. Wenn es hier doch zu automatischen Nachberechnungen kommt, kann dies nur auf andere Stammdatenänderungen zurückzuführen sein.
Liebe Datev,
wie kann es denn dann sein, das ich nun eine Probeabrechnung für den Kalendermonat Juni 2022 für einen Arbeitnehmer erhalte, der bereits am 13.01.2022 ausgetreten ist. Dieser AN ist festgeschrieben, alle Daten sind im RZ und es wurden keinerlei Änderungen von unserer Seite an den Stammdaten vorgenommen. In der Abrechnung ist nur der zu erstattende LSt-Betrag in Höhe von € 4,55 ausgewiesen, sonst keinerlei Daten aus der Abrechnung 01/2022. Wie kann das sein?
Ich bitte um Klärung, da ich das Gehalt heute übermitteln muss.
Guten Morgen,
ich habe das gleiche Problem, bereits ausgeschiedene Arbeitnehmer erhalten eine Nachberechnung (und Auszahlung). Ich halte das für nicht richtig, auch bereits behandelt im Thread:
https://www.datev-community.de/t5/Personalwirtschaft/Steuerentlastungsgesetz-2022-Nachberechnungen-bei-ausgetretenen/m-p/291998/thread-id/67413
Wir haben zudem einen (seit 24h unbeantworteten) Servicekontakt offen.
Mir wäre schon geholfen, wenn DATEV sich mal dazu äußert und ggf. sagt:
-JA es ist ein Fehler im Programm und
-JA, wir arbeiten an einer Lösung.
Heute ist letzter Abrechnungstag!
Danke
Hallo liebe Community,
unsere aktuellen Prüfungen haben ergeben, dass die Nachberechnungen bei ausgetretenen Arbeitnehmern immer durch Stammdaten-Eingaben ausgelöst wurden.
Die Nachberechnungen von ausgetretenen Arbeitnehmern können z. B. aus folgenden Gründen entstehen:
Aktuell ist uns diesbezüglich kein DATEV-Fehler bekannt.
Sollten Sie weitere Fälle haben, die Sie nicht aufklären können, wenden Sie sich gerne über einen anderen Weg an uns. Für die Ursache der Nachberechnung ist eine individuelle Prüfung Ihrer gesendeten Daten notwendig.
Hallo Frau Heinlein,
aufgrund der Erhöhung des Freibetrages werden die Abrechnungen im Juni automatisch korrigiert.
Wir haben für einen Mandanten die Monate Januar und Februar abgerechnet und im März hat ein Steuerberaterwechsel stattgefunden. Dieser kann ja nur rückwirkend bis März abrechnen.
Was passiert mit den ersten beiden Monaten?
Hallo,
wenn die Mandantendaten im DATEV-Rechenzentrum übertragen wurden, kann bei einem Mandantendatenübertrag von LODAS nach LODAS der neue Steuerberater die Nachberechnung rückwirkend durchführen.
Rechnet der neue Steuerberater mit einem Fremdsystem ab, sind die Nachberechnungen im vorherigen Abrechnungssystem vorzunehmen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1024183 im DATEV Hilfe-Center.
Guten Tag,
ich habe einen Mitarbeiter, der zum 30.04.2022 ausgeschieden ist. Mit der Abrechnung 06/2022 (wir rechnen zum 10. des Folgemonats ab) wurde korrekterweise keine Nachberechnung aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes durchgeführt.
Nun musste ich kürzlich eine Arbeitsbescheinigung erstellen, bei welcher ich bei den Stammdaten unter Beschäftigung / Kündigung noch Eingaben machen musste.
Nun wird bei der Probeabrechnung August beim betroffenen MA auf einmal der Monat 04/2022 nachberechnet und mit dem August die Steuererstattung für den April ausgezahlt.
Wie kann ich die Nachberechnung für den April unterdrücken? Gibt es eine Möglichkeit?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
ein Nachberechnung durch rückwirkend erfasste Stammdaten kann nicht unterdrückt werden.
Schade, aber dann ist das wohl leider so. Hätte ich das gewusst, hätte ich die Arbeitsbescheinigung manuell ausgefüllt oder über sv.net gesendet.
Wie ist es denn, wenn ich nur eine Arbeitsbescheinigung für einen im März 2022 ausgeschiedenen MA sende, ohne Stammdatenänderung? Alle benötigten Angaben zur Kündigung wurden in diesem Fall damals schon eingetragen, da bereits damit gerechnet wurde, dass der MA irgendwann eine Arbeitsbescheinigung benötigt.
Wird nur durch das elektronische Übermitteln der Arbeitsbescheinigung bereits eine Stammdatenänderung registriert, welche eine Nachberechnung auslöst? Oder unterbleibt die Nachberechnung in diesem Fall?
Für eine erneute kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Viele Grüße
Hallo,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung.
Grundsätzlich wird eine automatische Nachberechnung bei bereits ausgetretenen Mitarbeitern durch:
- Rückwirkende Änderungen in den Personaldaten (z. B. rückwirkende Eingabe einer Fehlzeit, rückwirkende Urlaubskorrekturen, …)
- Rückwirkende Änderungen in den Mandantendaten (z. B. rückwirkende Änderungen der Unfallversicherungsdaten)
- Erfassen von Bewegungsdaten
ausgelöst.
Durch das Senden einer Probeabrechnung können Sie feststellen, ob eine Nachberechnung für einzelne Personalnummern angestoßen wird.
Diese Personalnummern werden Ihnen im Fehler- und Hinweisprotokoll entsprechend angezeigt.
Wenn Sie die Nachberechnung sicher umgehen möchten, ist eine manuelle Erstellung der Arbeitsbescheinigung zu empfehlen.