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U1 Nachberechnung wegen Änderung der Mitarbeiteranzahl

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letzte Antwort am 08.04.2024 09:37:59 von ines6000
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ines6000
Beginner
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Nachricht 1 von 8
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Hallo,

 

wir müssen eine U1 Nachberechnung für alle Mitarbeiter ab Januar 2023 durchführen, da sich unterjährig die Mitarbeiter Anzahl geändert hat.

Nach Erfassung im Februar 2024 mit Wert1 BS 96 hat dies keine Nachberechnung ausgelöst.

MPD / KK sind auf Umlage umgestellt; Mitarbeiter PSD sind ebenfalls auf U1 geschlüsselt.

 

Was ist zu tun, damit alles korrekt übernommen wird?

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 8
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@ines6000  schrieb:

 

wir müssen eine U1 Nachberechnung für alle Mitarbeiter ab Januar 2023 durchführen, da sich unterjährig die Mitarbeiter Anzahl geändert hat.

 


Moin, 

 

maßgebend nach § 3 AAG ist immer die Anzahl im Vorjahr. Eine Änderung der Anzahl im laufenden Jahr hat erst zum 01.01. des Folgejahres Auswirkung.

 


@ines6000  schrieb:

 

Nach Erfassung im Februar 2024 mit Wert1 BS 96 hat dies keine Nachberechnung ausgelöst.

MPD / KK sind auf Umlage umgestellt; Mitarbeiter PSD sind ebenfalls auf U1 geschlüsselt.

 


 

Und diese Änderungen sind alle ab 01/2023 vorgenommen worden?

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

ines6000
Beginner
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Nachricht 3 von 8
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Die Datev hat uns in 2024/Jan eine Prüfliste gesendet, nach der wir für 2023 umlagepflichtig sind.

 

Ich muss heute die Lohnabrechnung für März senden und würde mich freuen, vorher noch mal von euch zu diesem Thema zu hören.

Liebe Grüße. 

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alma82
Aufsteiger
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Nachricht 4 von 8
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Hallo Ines, 

 

was heißt in dem Zusammenhang "die DATEV hat uns gesendet"?

 

Ich glaube kaum, dass die DATEV einen Brief verschickt mit "Hier ist die Prüfliste, Sie wären in 2023 umlagepflichtig gewesen."

 

Zum Verständnis wäre es vielleicht hilfreich, die Prüfliste anonymisiert einzustellen und die Sache etwas zu erläutern.

 

In den einzelnen Krankenkassen ist die Umlageart für U1 jeweils ab 01/23 erfasst?

 

Gruß Alma82

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sue
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 8
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Hallo,

 

wie Herr Lutz bereits schrieb ist auch mMn die Umschlüsselung auf U1-Pflicht erst ab dem 1.1.2024 vorzunehmen.

pogo
Meister
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Nachricht 6 von 8
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In den Auswertungen war die "Prüfhilfe zur Umlage U1 für 2023" enthalten, die ergab, dass es in 2023 x U1-pflichtige Monate gab, richtig?

 

In diesem Fall tritt, wie bereits schon gesagt, die U1-Pflicht ab Januar 2024 ein.

 

Es sei denn, die Prüfhilfe für 2022 sagte auch schon, dass es in 2022 mindestens 8 U1-pflichtige Monate gab. Dann gilt die U1-Pflicht ab Jan 2023. Vielleicht nochmal nachsehen.

 

Eine Nachberechnung muss man nicht extra anstoßen.

Einfach im ersten Monat (Bearbeitungsmonat in LODAS ändern) der U1-Pflicht (01/2024 oder 01/2023) die Umlageart in den Personalstammdaten ändern.

ines6000
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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Vielen lieben Dank für eure Hilfe.

Ich war mir echt unsicher, ob ich 2023 nachberechnen muss.

Schön, dass es euch gibt.

Liebe Grüße und bis bald mal wieder.  

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ines6000
Beginner
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Nachricht 8 von 8
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Danke für die Hilfe und schön, dass es euch gibt. 🙂

Liebe Grüße und bis bald mal wieder.

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letzte Antwort am 08.04.2024 09:37:59 von ines6000
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