Hallo zusammen,
ich habe eine Fremdgeschäftsführerin bei welcher die U1 für April 2022 bis Juli 2024 erstattet werden muss.
2023 und 2024 ging automatisch über Lodas, 2022 musste ich über SV-Meldeportal machen.
Nun kam ein Anruf eines nicht gerade freundlichen Mitarbeiters einer Krankenkasse und meinte der korrigierte Beitragsnachweis stimmt nicht. Die Summe stimmt aber der Beitragsnachweis selbst stimmt nicht (?), ich soll doch selber nochmal nachschauen (er musste nun auch eine Zeitlang überlegen).
Mir fällt gerade nichts ein und vielleicht kann mir jemand helfen und sagen was ich ändern müsste:
Beitragsnachweis Dezember 2022 komplett storniert und alle Werte bis auf U1 nochmal eingegeben.
Bei U1 war für Dezember 2022 190,35 € zu zahlen, für April bis Dezember 2022 korrigiert - 1.515,75 € (141,00 € x 4 + 190,35€ x 9). Also bei U1 - 1.515,75 € eingegeben.
Hätte ich dies anders melden müssen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Bei U1 war für Dezember 2022 190,35 € zu zahlen, für April bis Dezember 2022 korrigiert - 1.515,75 € (141,00 € x 4 + 190,35€ x 9). Also bei U1 - 1.515,75 € eingegeben.
Die Zahlen passen nicht (141*4 + 190,35*9 = 2277,15 € ?)
Hallo @Yaha,
@Yaha schrieb:Beitragsnachweis Dezember 2022 komplett storniert und alle Werte bis auf U1 nochmal eingegeben.
Bei U1 war für Dezember 2022 190,35 € zu zahlen, für April bis Dezember 2022 korrigiert - 1.515,75 € (141,00 € x 4 + 190,35€ x 9). Also bei U1 - 1.515,75 € eingegeben.
Hätte ich dies anders melden müssen?
Ich gehe mal davon aus, dass Du (141 € x 4 Mon + 190,35 € x 5 Mon) schreiben wolltest. Ich denke dadurch hast Du nun den Dezember doppelt in Abzug gebracht. Einmal über die Stornierung des Beitragsnachweises und dann noch einmal über den Minusbetrag im neuen Beitragsnachweis. Denn wenn Du nur den Dez korrigiert hättest, hättest Du für U1 0 € und nicht -190,35 € erfasst. Daher wäre die Korrektur U1 im Beitragsnachweis - 1.325,40 € (nur 4 Mon 190,35 € + 4 Mon 141 €).
Meinte natürlich 5 statt 9
Tatsächlich, vielen Dank. Ich bin da einfach nicht darauf gekommen.
Hallo,
@Yaha schrieb:Hallo zusammen,
... 2022 musste ich über SV-Meldeportal machen.
Da ich als LODAS-Anwender das SV-Meldeportal scheue wie der Teufel das Weihwasser, habe ich in einem vergleichbaren Fall keine korrigierten Beitragsnachweise für 2022 und früher erstellt, sondern lediglich das (im www abrufbare Formular zur Erstattung von zu Unrecht gezahlten SV-Beiträge) PDF-Formular ausgefüllt und per Post an die betreffenden Krankenkassen geschickt (siehe Anhang).
Die Bearbeitung und Erstattung erfolgten mehr oder minder zeitnah, vollständig und ohne Rückfragen. Sofern nämlich in den betreffenden Zeiträumen Erstattungen nach U1 erfolgt sind (und im Zusammenhang mit der Korrektur natürlich an die KK zurücküberwiesen werden müssen), reichen meiner Meinung nach die korrigierten Beitragsnachweise alleine nicht aus.
Viele Grüße und einen schönen Tag.
[...] habe ich in einem vergleichbaren Fall keine korrigierten Beitragsnachweise für 2022 und früher erstellt, sondern lediglich das (im www abrufbare Formular zur Erstattung von zu Unrecht gezahlten SV-Beiträge) PDF-Formular ausgefüllt und per Post an die betreffenden Krankenkassen geschickt [...]
Da kommt es vermutlich - wie so oft - auf die Krankenkasse an. Ich hatte ähnlich gelagerte Fälle, bei denen ich leider trotzdem einen korrigierten Beitragsnachweis erstellen musste.