Hallo zusammen, ein ehemaliger Arbeitnehmer (Minijobber) hat oben genanntes Schreiben erhalten. Laut der Deutschen Rentenversicherung geht es um die Meldung vom 01.01.2024 bis 31.05.2024 Arbeitsentgelt 818,00 €. "Diese Meldung ist unstimmig. Das beitragspflichtige Entgelt unterschreitet die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage. … Meldung überprüfen..." Ich habe mir die genannten Monate angesehen und konnte keinen Fehler entdecken oder ich habe es übersehen. Vom Arbeitgeber habe ich immer die Stunden vom 15. des Vormonats bis 14. des Abrechnungsmonats erhalten. Daher gab es so gut wie immer im Abrechnungsmonat eine Nachberechnung für den Vormonat. Ich mach das seit Jahren so und es gab noch nie Probleme. Das Schreiben habe ich das erstmal gesehen. Vielleicht findet ihr einen Fehler? Januar: 0,00 € (Nachberechnung Dezember 23). Februar: Mit Nachberechnung aus Januar: 323,75 €: 15 % AG = 48,56 €, AN 3,60 % = 11,66 € März: Mit Nachberechnung aus Februar: 318,75 €: 15 % AG = 47,81 €, AN 3,60 % 11,48 € April: Keine Nachberechnung aus März: 75,00 €: 18,60 % aus 175,00 € = 32,55 €, 15,00 % aus 75,00 € = 11,25 €, Diff. 21,30 € Mai: 0,00 €, Abmeldung zum 31.05.2024 Hintergrundinfo: Schätzverfahren hinterlegt. Bei den anderen Minijobbern habe ich kein Schreiben erhalten oder es wurde dem Arbeitgeber nicht vorgelegt. Wie soll ich hier weiterfahren?
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