Guten Tag,
im Februar 2024 war ein Mitarbeiter 2 Tagen zu Hause mit einem Kind. Laut Personalabteilung benutzt Lodas folgende Formel:
Vergütung - (Vergütung * tatsächlich abrechnbare Tage / 30 Tage).
Nach diese Formel wurde 27 Tagen als tatsächlich abrechnbare Tage genommen (29 Tagen im Februar - 2 Tagen Kindkrank).
Es wurde also für 2 Tagen Kindkrank 1/10 von Gehalt gekürzt.
Ist das korrekt ? Muss man nicht manuell Formel an die Monaten, wo 28,29,31 Tagen anzupassen ?
Ich habe gefragt, was passiert wenn in einem Monat 31 Tagen ? Darf man dann 1 Tag zu Hause mit dem Kindkrank bleiben und trotzdem volles Gehalt von Arbeitgeber und nichts von Krankenkasse kriegen ?
Danke für die Beratung.
Mit Freundlichen Grüßen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich muss noch dazu schreiben, dass Krankenkasse nur 2 Tagen bezahlt. Für 2024 beträgt dieser 120,75 Euro (Bruttokrankengeld) pro Kalendertag. Und Arbeitgeber hat quasi für 3 Tagen gekürzt.
Genau,
das habe ich auch noch nie verstanden und nehme deshalb die Formel: /Arbeitstage des Monats x gearbeitete Arbeitstage (oder so ähnlich) damit es Stundenlohnempfängern nahe kommt und für den Arbeitgeber ist natürlich sowieso viel günstiger.
LODAS bietet diese Möglichkeiten an. Alle sind möglich bzw. steuerlich/soz.vers.technisch korrekt. Ich gehe davon aus, dass der Arbeitgeber die Umrechnung einmalig und allgemein festgelegt hat und nicht bei jeder Teilmonatsberechnung die Schlüsselung ändert.
nein, das meinte ich auch nicht. Ich habe bei allen Mandanten die Formel /Arbeitstage des Monat * zu bezahlende Arbeitstage hinterlegt und das seit Jahrzehnten. Das ist für den Mandanten viel günstiger und bringt auch mehr AAG-Erstattung.
Ich verstehe nicht, warum überhaupt die Formel mit Kalendertagen genommen wird und wo die Gesetzesgrundlage dafür ist. Es heißt immer "Tarifvertraglich" "arbeitsvertraglich", aber gesehen habe ich das noch nie.
Ich habe gefragt, was passiert wenn in einem Monat 31 Tagen ? Darf man dann 1 Tag zu Hause mit dem Kindkrank bleiben und trotzdem volles Gehalt von Arbeitgeber und nichts von Krankenkasse kriegen ?
Ja, so wird es bei dieser Formel sein.
Leuchtet wenig ein, aber so what😂
Gruss Mike
PS:
Laut Personalabteilung benutzt Lodas folgende Formel:
Nein, die Personalabteilung benutzt diese Formel bei der Abrechnung mit LODAS
Darf Arbeitgeber bei jeder Teilmonatsberechnung die Schlüsselung ändern ?
Hallo,
die Umrechnung von gespeicherte Festbezügen bei Teilmonaten wird in den Mandantendaten (und damit für alle Mitarbeiter) hinterlegt.
Gleichwohl ist es (technisch) möglich, in den Personaldaten
bei jedem einzelnen Mitarbeiter abweichende Umrechnungen zu schlüsseln.
Ob dies (oder die von Ihnen angedachte monatlich neu "auszupendelnde" Umrechnungsformel) auch arbeitsrechtlich zulässig ist, vermag ich nicht zu beurteilen.
VG
Hallo,
bitte halten Sie Rücksprache mit der zuständigen Krankenkasse, ob die Formel für die Teilmonatsberechnung geändert werden darf.